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GRUNDGESETZ/100: Deutscher Anwaltsverein lehnt Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ab (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Dezember 2009

DAV lehnt Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ab!


Berlin (DAV). Am Dienstag, dem 15. Dezember 2009 verhandelt das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die seit 2008 laufende Speicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass. Der DAV lehnt nach wie vor die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig, da hiervon Millionen von Menschen betroffen sind, die sich überhaupt nicht verdächtig gemacht haben. Auch würde in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant unverhältnismäßig eingegriffen, wenn deren Telekommunikationsdaten gespeichert werden würden.

"Wegen der Unverhältnismäßigkeit ist das Gesetz verfassungswidrig", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Daten, die die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich verwerten würden, machen nur einen Bruchteil der insgesamt gespeicherten Daten aus. Dieses Missverhältnis mache deutlich, dass die Maßnahme unverhältnismäßig sei.

"Die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das strikte nationale Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt", so Ewer weiter. Es bleibe abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsachentscheidung die Vorgaben an den Gesetzgeber konkretisiere. Das Gericht habe in der Vergangenheit mehrfach erklärt, dass personenbezogene Daten nur angegeben werden müssten, wenn diese geeignet und erforderlich seien, einen bestimmten Zweck - wie etwa die Aufklärung einer bereits begangen schweren Straftat - zu erfüllen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 27/09 vom 14. Dezember 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2009