Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

GRUNDGESETZ/122: Inneres und Justiz gehören auch in Koalitionsarbeitsgruppen getrennt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 23. Oktober 2013

Inneres und Justiz gehören auch in Koalitionsarbeitsgruppen getrennt



Berlin (DAV). Für die Koalitionsverhandlungen wurden verschiedene Arbeitsgruppen gebildet. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Bereichen "Inneres und Justiz". Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt sich verwundert darüber, dass diese Themen zusammen behandelt werden. Gemäß dem rechtsstaatlichen Gewaltenteilungsprinzip kontrolliert der Bereich "Justiz" den Bereich "Innen".

"Die gemeinsame Befassung beider Themen darf nicht dafür sorgen, dass bereits in den Koalitionsverhandlungen Bürgerrechte weggedealt werden", betont Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Die deutsche Anwaltschaft erwarte von einem möglichen Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Prinzipien.

Nach Ansicht des DAV ist es bedauerlich, dass die Politik teilweise dem Bereich der "Justiz" nicht die Aufmerksamkeit schenkt, die sie eigentlich verdient. Schließlich gibt es drei Gewalten: Exekutive, Legislative und Judikative. Damit stellt die Justiz eine wesentliche Garantie für den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland dar.

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 36/13 vom 23. Oktober 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2013