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INTERNATIONAL/058: Chile - Ausweisung von Immigranten, Klage vor interamerikanischer Kommission (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 13. April 2012

Chile: Ausweisung von Immigranten - Klage vor interamerikanischer Kommission

von Marianela Jarroud



Santiago, 13. April (IPS) - Der Ausschuss für peruanische Flüchtlinge in Chile hat die "systematische" Ausweisung von Immigranten aus Chile vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission (IACHR) gebracht. Seit Dezember würden ein bis zwei Mal im Monat Gruppen von 20 bis 40 Menschen widerrechtlich außer Landes geschafft, begründete der Vorsitzende des Komitees, Rodolfo Noriega, die Klage. "Das ist ein Verstoß gegen die Interamerikanische Menschenrechtskonvention."

Aus der am 30. März eingereichten Klageschrift geht hervor, dass die Kollektivausweisungen von peruanischen Einwanderern weder besondere Umstände und familiäre Bindungen noch Entscheidungen von Behörden und Gerichten berücksichtigten. Vor der Ausweisung seien die Menschen ohne vorliegenden Haftbefehl festgenommen worden. Jeder Kontakt zur Außenwelt sei unterbunden worden. Die Menschen seien eingeschüchtert und bedroht worden.

Der Ausschuss fordert die IACHR auf, im Falle von drei Bauarbeitern, denen die Ausweisung bevorsteht, vorbeugende Maßnahmen einzuleiten. Wie Noriega betonte, untersagt die Interamerikanische Menschenrechtskonvention in Artikel 22 über Bewegungsfreiheit und Wohnrecht "die kollektive Ausweisung von Ausländern". In der Klage heißt es weiter, dass internationale Abkommen, die Chile ratifiziert habe, ein "Recht auf Leben und persönliche Integrität" garantierten. Dagegen hätten die chilenischen Behörden verstoßen.


Schlechte Behandlung

Consuelo Labra, die als Juristin für die unabhängige Bürgerliche Beobachterstelle arbeitet, kritisierte die "despektierliche Behandlung und Verfolgung" von Menschen, die über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügten oder auf die Ausstellung eines solchen Papiers warteten, durch das chilenische Innenministerium.

Rodolfo Quintano, der die Rechtsabteilung des Ausländerreferats im Innenministerium leitet, wies die Vorwürfe zurück. Die Klage gründe nicht auf Fakten, sagte er. Alle Ausweisungsverfügungen der chilenischen Behörden bezögen sich auf Einzelpersonen. Quintano verwies auf eine Definition der Internationalen Organisation für Migration (IOM), wonach unter Kollektivausweisung jede Maßnahme zu verstehen sei, die Ausländer als Teil einer Gruppe zwinge, ein Land aufgrund ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion oder ihres Status als Einwanderer zu verlassen, ohne dass jeder Fall einzeln untersucht worden sei.

"In Chile werden alle Ausweisungsmaßnahmen von den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und im Einklang mit den Ausländergesetzen veranlasst", erklärte Quintano. Die Ausweisungsverfügung beziehe sich nur auf die betreffende Einzelperson und nicht auf deren Familie. Jeder Ausländer, dem die Ausweisung bevorstehe, erhalte ein Dokument, auf dem die Gründe für die Maßnahme dargelegt seien.

Wie Quintano weiter erklärte, würden manchmal Ausländer von der Polizei in Gruppen in ihr Herkunftsland abgeschoben, wenn der Transport auf dem Landweg erfolge. Dies könne aber keinesfalls als kollektive Ausweisung verstanden werden.

Noriega hat noch bis zum 14. April Zeit, um IACHR auf Anfrage weitere Informationen zu liefern. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission wird dann die chilenische Regierung auffordern, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern. Danach werden beide Seiten zu Gesprächen zusammengebracht. Erst nachdem alle diese Schritte erfolgt sind, kann IACHR, ein autonomes Gremium innerhalb der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), über die erbetenen vorbeugenden Maßnahmen entscheiden.

Experten führen die derzeitige humanitäre Krise auf die Uneindeutigkeit des chilenischen Einwanderungsgesetzes zurück. Das geltende Ausländergesetz ist in Wahrheit ein Dekret, das der ehemalige Militärmachthaber Augusto Pinochet 1975 erlassen hatte. Darin werden in erster Linie die Vergabe von Visa geregelt und Kriterien für die Einreise und Ausweisung von Ausländern festgelegt.


Haitianer abgewiesen

Noriega kritisierte in dem Zusammenhang, dass Haitianern seit Dezember 2011‍ ‍die Einreise nach Chile verweigert wird. Die Ausländerbehörde überlasse die Entscheidung, wer als Tourist einreisen dürfe, ausschließlich der Polizei. Ein Haitianer, der einen Sohn in Chile habe, sei zwei Mal an der Grenze abgewiesen worden. Damit könne das Kind nicht in das Geburtenregister eingetragen werden.

Labra erinnerte daran, dass Chile Haiti öffentlich Unterstützung zugesagt habe. Chilenen seien auch an der UN-Stabilisierungsmission in dem Karibikstaat beteiligt. Haitianer benötigten theoretisch überhaupt kein Einreisevisum für Chile. "In der Praxis werden aus Haiti ankommende Flugzeuge mitsamt ihren Passagieren jedoch zurückgeschickt", kritisierte sie. Begründungen gäben die chilenischen Behörden dafür nicht ab.

Seit der Rückkehr zur Demokratie 1990 hat sich Chile von einem Auswanderungs- in ein Einwanderungsland verwandelt. Ende 2009 waren nach offiziellen Angaben 352.344 Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in dem Andenstaat mit rund 17 Millionen Einwohnern registriert.

Hinzu kommen die Menschen ohne Papiere, deren Zahl nicht feststeht. 2007, als zum bisher letzten Mal Einwanderer ohne Aufenthaltserlaubnis ihren Status legalisieren konnten, gingen bei den Behörden in nur einem Vierteljahr fast 51.000 Anträge ein. Die meisten Antragsteller waren Peruaner, gefolgt von Bolivianern und Ecuadorianern.

Von den Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis kamen 73 Prozent aus anderen lateinamerikanischen Staaten und davon 61 Prozent aus den unmittelbaren Nachbarländern. Den neuesten verfügbaren Daten zufolge machen Peruaner rund 37 Prozent dieser Gruppe aus, Argentinier 17,2 Prozent und Bolivianer 6,8 Prozent.

Nach Angaben der Soziologin Carolina Stefoni hat in Chile der 1995 eingesetzte Andrang von Einwanderern aus anderen Teilen Lateinamerikas zu Fremdenfeindlichkeit geführt, die sich in einer Diskriminierung der Betroffenen niederschlägt. (Ende/IPS/ck/2012)

Links:
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http://www.observatorio.cl/
http://usuarios.multimania.es/comite119/inic_pr.html
http://www.ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=100536
http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=107398

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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. April 2012