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MELDUNG/015: Anwältin Dr. Gisela Wild mit dem Maria-Otto-Preis geehrt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. März 2010

DAV ehrt engagierte Anwältin mit dem Maria-Otto-Preis

Anwältinnenpreis an Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild verliehen


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat erstmalig den "Maria-Otto-Preis" verliehen. Ausgezeichnet wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Gisela Wild aus Hamburg als herausragende Anwältin, die sich als Rechtsanwältin um Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht hat und eine besondere Vorbildfunktion für Anwältinnen und Anwälte inne hat. "Das Lebenswerk von Frau Dr. Wild ist vorbildhaft, weil sie die Vielzahl von Facetten, die zu einer wirklichen Anwaltspersönlichkeit gehören - von der Rechtswissenschaftlerin über die renommierte Wirtschaftsanwältin bis hin zur unerschrockenen und unermüdlichen Kämpferin für Freiheitsrechte - in sich verkörpert", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, in seiner Laudatio.

Hervorzuheben ist, dass die Preisträgerin 1983 das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Volkszählungsgesetz gemeinsam mit einer Kollegin durchgeführt hat. Im Ergebnis führte das Verfahren zur Ableitung des Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" aus dem Grundgesetz und hatte damit bahnbrechende Auswirkungen für die künftige rechtliche Bewältigung der mit der elektronischen Datenverarbeitung einhergehenden Möglichkeiten und Gefahren. Die Preisträgerin hat aber auch die Geschichte der Frauen in der Hamburger Rechtspflege wissenschaftlich untersucht und 1993 den zu niedrigen Anteil von Frauen bei der Zusammensetzung von Richterschaft und Staatsanwaltschaft beklagt. Auch hat Frau Wild im so genannten "Emma-Prozess" gegen den "Stern" die Klage von 10 Frauen, darunter Alice Schwarzer von der Frauenzeitschrift "Emma", vertreten. 2005 wurde sie zur Richterin beim Hamburgischen Verfassungsgericht gewählt. In ihrer anwaltlichen Tätigkeit trat sie stets für Bürger- und Frauenrechte ein. Sie ist für alle Anwältinnen ein großes Vorbild und in vielen Bereichen eine hoch geschätzte Ansprechpartnerin.

Mit dem Maria-Otto-Preis will der Deutsche Anwaltverein das Engagement von Anwältinnen mehr als bisher würdigen. Der Preis geht auf das Engagement der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV zurück. "Ohne deren Engagement gäbe es diesen Preis nicht", erläutert Ewer.

Benannt ist der Preis nach Rechtsanwältin Dr. Maria Otto. Diese ist 1922 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz als erste deutsche Anwältin in München zugelassen worden. "Damit war sie eine Wegbereiterin für Generationen von Anwältinnen", so Ewer zur Namensfindung.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 09/10 vom 3. März 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2010