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MELDUNG/245: UN-Antirassismus-Ausschuss - Schutz vor rassistischen Äußerungen nicht ausreichend (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 18. April 2013

Institut: Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses zu Sarrazin erfordert besseren Schutz vor rassistischen Äußerungen in Deutschland



Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die gestern veröffentlichte Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses. Dieser hat festgestellt, dass Deutschland seine Bevölkerung im Fall Thilo Sarrazin nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt hat. Gegenstand des Verfahrens war die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Sarrazin wegen seines Interviews in "Lettre International" im Herbst 2009. Das damalige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank hatte sich in dem Interview verächtlich, herabwürdigend und verdinglichend über Menschen, insbesondere mit türkischem und arabischem Migrationshintergrund, geäußert. Die Entscheidung des UN-Ausschusses geht auf eine Beschwerde des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) zurück. Dieser und mehrere Einzelpersonen hatten nach Erscheinen des Interviews Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) und Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wurde eingestellt, zu einer strafrechtlichen Anklage kam es daher nicht. Daraufhin hatte der TBB eine Beschwerde beim UN-Antirassismus-Ausschuss eingereicht.

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärt: "Der Ausschuss hat klargestellt, dass Deutschland seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten aus der Antirassismus-Konvention nicht nachgekommen ist. In dem Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin sei nicht ausreichend der Frage nachgegangen worden, ob seine Äußerungen rassistisches Gedankengut beinhalteten. Damit habe Deutschland seine menschenrechtliche Verpflichtung zu effektivem Rechtsschutz gegen rassistische Äußerungen verletzt. Der Ausschuss hat unter Hinweis auf seine bestehende Spruchpraxis hervorgehoben, dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung Grenzen hat. Zu diesen Grenzen gehört insbesondere die Verbreitung rassistischen Gedankenguts.

Der Ausschuss hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Aussagen Sarrazins in dem Interview rassistisch waren. Überdies hätten sie nach der Anti-Rassismus-Konvention auch sanktioniert werden müssen. Der Ausschuss ist insbesondere zu der Auffassung gelangt, dass die Aussagen Sarrazins rassistisches Gedankengut beinhalten, die den Betroffenen ihren Achtungsanspruch als Menschen absprechen und ihnen in verallgemeinernder Weise negative Eigenschaften zuschreiben.

Die Entscheidung des Ausschusses hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Gesetzeslage und Praxis im Bereich der Strafverfolgung von rassistischen Äußerungen sind im Lichte der Entscheidung auf den Prüfstand zu stellen, um die von solchen Äußerungen unmittelbar Betroffenen wirksam zu schützen und die Menschenwürde als Grundlage unseres Gemeinwesens zu verteidigen."

Das Institut hat in dem Verfahren vor dem UN-Ausschuss eine Stellungnahme als unabhängiger Dritter abgegeben und damit seine Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution wahrgenommen, den Menschenrechtschutz in Deutschland zu befördern.


Hintergrundinformationen zur Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Verfahren vor dem UN-Anti-Rassismus-Ausschuss Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V. gegen Deutschland
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/schutz-vor-rassismus/schwerpunkte/icerd.html#c1568

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Verfahren vor dem UN-Anti-Rassismus-Ausschuss Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V. gegen Deutschland
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/schutz-vor-rassismus/schwerpunkte/icerd.html#c1568

Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschuss, 4. April 2013
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=5d0e43a66a2751d4c260

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. April 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013