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MELDUNG/276: Anwaltliche Erstberatung für Opfer von Kindesmissbrauch notwendig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 30. August 2013

Anwaltliche Erstberatung für Opfer von Kindesmissbrauch notwendig

DAV begrüßt Forderung des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung



Berlin (DAV). Der Bericht des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, ist am Donnerstag präsentiert worden. In seinem Forderungskatalog verlangt er eine für die Opfer kostenlose anwaltliche Erstberatung. Die Opfer brauchen eine qualifizierte, unabhängige und vertrauliche anwaltliche Beratung, erläutert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Daher sei auch eine staatliche Finanzierung - wie vorgeschlagen - notwendig. Missbrauchsopfer sollten die anwaltliche Hilfe unabhängig von der Frage erhalten, ob sie sich diese überhaupt leisten können.

"Wer Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch wurde, muss möglichst früh und umfassend über seine rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt werden", so Rechtsanwältin Dr. Gudrun Döring-Striening, die DAV-Vertreterin am Runden Tisch. Dazu gehört auch, dass die Betroffenen über Belastungen und Risiken aufgeklärt werden, die mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbunden sind. "Gerade wenn die Tat lange zurückliegt, kann die Sachverhaltsaufklärung so erschwert sein, dass ein Gericht später den angeklagten Täter freisprechen muss, was dem Interesse des Opfers diametral entgegensteht", so Döring-Striening. Zur vertraulichen anwaltlichen Beratung über Opferrechte gehören auch die Aufklärung über Schadensersatzansprüche und sozialrechtliche Entschädigungsleistungen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32/13 vom 30. August 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2013