Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/296: Institut fordert besseren Zugang zum Recht für Betroffene von Datenmissbrauch (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 27. Januar 2014

Institut fordert besseren Zugang zum Recht für Betroffene von Datenmissbrauch

Zum Europäischen Datenschutztag am 28.01.2014



Berlin - In Deutschland ist es trotz anerkannt hoher Datenschutzstandards in der Praxis oft schwierig, sich gegen Datenmissbrauch und intransparente Datenverarbeitung zur Wehr zu setzen - selbst dann, wenn die Rechtsverletzung von deutschen Behörden oder in Deutschland ansässigen Unternehmen ausgeht. Um das menschenrechtlich verbriefte Recht auf Privatsphäre besser durchsetzen zu können, sollten daher die Datenschutzbehörden gestärkt und der gerichtliche Rechtsschutz verbessert werden, so das Ergebnis einer europaweiten Studie der EU-Grundrechteagentur, für die das Deutsche Institut für Menschenrechte die Forschung in Deutschland durchgeführt hat.

Erstmals wurden in einer groß angelegten Untersuchung Betroffene von Datenschutzverletzungen, Mitarbeitende aus Aufsichtsbehörden, Anwälte, Richter und Vertreter der Zivilgesellschaft zu ihren Erfahrungen mit der Zugänglichkeit und Effektivität von Beschwerdemöglichkeiten und gerichtlichem Rechtsschutz befragt. In 16 EU-Staaten wurden mehr als 700 Personen, davon 46 in Deutschland, ausführlich interviewt.

Die Ergebnisse für Deutschland: Zwar nutzen Betroffene häufig ihre Beschwerdemöglichkeiten bei Datenschutzbehörden, überschätzen aber teilweise deren Möglichkeiten. Angesichts knapper Ressourcen und begrenzter Kompetenzen lassen sich insbesondere komplexe Fälle oder Konflikte mit öffentlichen Stellen nicht immer abschließend durch die Datenschützer klären. Es bliebe der Gang vor Gericht, den aber aufgrund der Komplexität des Datenschutzrechts, wenig verbreiteter anwaltlicher Expertise und des Prozessrisikos wegen des unsicheren Ausgangs von Verfahren nur wenige wagen. Auch nehmen viele Betroffene ihre Rechte nicht wahr, da ihnen Informationen fehlen, sie den Aufwand scheuen oder Sanktionen fürchten.

Vor diesem Hintergrund schließt sich das Deutsche Institut für Menschenrechte der Forderung der EU-Grundrechteagentur an, die seit 2012 laufenden Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform zügig zum Abschluss zu bringen. Insbesondere die von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften für eine angemessene Ausstattung der Aufsichtsbehörden sowie zu Klagerechten für Datenschutzorganisationen würden den Rechtsschutz auch hierzulande erheblich verbessern. Die Bundesregierung sollte im EU-Ministerrat darauf hinwirken, dass der Kreis der klageberechtigten Verbände möglichst weit gefasst wird und zum Beispiel auch Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbände mit aufgenommen werden.


Factsheet des Instituts zu den Ergebnissen der deutschen Teilstudie (PDF, 210 KB, nicht barrierefrei):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Factsheets/Zugang_zu_Datenschutz_Rechtsbehelfen_in_EU_Mitgliedstaaten_eine_Studie_der_EU_Grundrechteagentur_Hintergrundinformationen_zur_Forschung_in_Deutschland.pdf

Studie der EU-Grundrechteagentur "Access to data protection remedies in the EU Member States" (Engl.):
http://fra.europa.eu/en/publication/2014/access-data-protection-remedies-eu-member-states

Pressemitteilung der EU-Grundrechteagentur vom 27. Januar: Bürger fordern einen wirksamen und zugänglichen Schutz vor Datenschutzverletzungen (PDF):
http://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_press_release_data_protection_remedies_report_de.pdf

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Januar 2014
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2014