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MELDUNG/354: Betroffene von Fabrikbrand in Pakistan klagen auf Schadensersatz (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 13. März 2015

Der Preis der Katastrophen in den Textilfabriken Südasiens

Betroffene von Fabrikbrand in Pakistan verklagen KiK


Berlin, 13. März 2015 - Gerechtigkeit statt Almosen. Haftung statt Freiwilligkeit: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Am 11. September 2012 starben dort 260 Menschen, 32 wurden verletzt. Hauptkunde der Fabrik war nach eigenen Angaben der deutsche Textildiscounter KiK. Vier Betroffene des Brandes haben nun beim Landgericht Dortmund Klage auf Schadensersatz gegen KiK eingereicht. Muhammad Hanif, Muhammad Jabbir, Abdul Aziz Khan Yousuf Zai und Saeeda Khatoon gehören zur Selborganisation der Betroffenen, der Baldia Factory Fire Association, und fordern je 30.000 Euro Schmerzensgeld. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und medico international unterstützen die Klage, die Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus Berlin eingereicht hat.

"Wie in vielen Ländern Südasiens haben die Arbeiterinnen und Arbeiter in Karachi mit ihrer Gesundheit und ihrem Leben für die Kleidung von KiK gezahlt", sagt ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. Hanif, überlebte den Brand schwerverletzt. Jabbir, Zai und Khatoon verloren jeweils einen Sohn. "Sie wollen endlich Gerechtigkeit." Das Verfahren gegen KiK soll klar machen: Transnationale Unternehmen seien auch für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferbetrieben im Ausland verantwortlich. "KiK hat versucht, die Überlebenden mit Almosen zum Schweigen zu bringen. Dagegen wehren sich die Betroffenen und setzten mit ihrer Klage ein Signal gegen die Politik der Straflosigkeit", sagt Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international.

Nach dem Brand zahlte KiK eine Soforthilfe. Doch eine Entschädigung, um den Ausfall des Einkommens des Haupternährers vieler Familien zu kompensieren, verweigerte das Unternehmen. Nach zwei Jahren Verhandlungen lag im Dezember 2014 ein unzureichendes Entschädigungsangebot vor. "Kik gab zu verstehen: Es wird kein Schmerzensgeld geben", sagt Rechtsanwalt Klinger. Auf konkrete Zahlen für eine langfristige Entschädigung hat KiK sich nicht festlegen wollen. Die Baldia Factory Fire Affectees Association lehnte das Angebot von KiK ab und bestimmte die vier Kläger.


Weitere Informationen:

Ein Video mit den Klägern finden Sie unter
https://www.youtube.com/watch?v=XT6Dn6kRp8w&feature=youtu.be

Informationen zu den Klägern und dem Fall finden Sie unter:
http://www.ecchr.de/arbeitsbedingungen-in-suedasien.html
http://www.medico.de/themen/aktion/textil/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2015
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015

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