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MELDUNG/369: Bahnstreik - Hotel-Stornierung kostenfrei möglich? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Mai 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Bahnstreik: Hotel-Stornierung kostenfrei möglich?


Berlin (DAV). Wer ein Hotelzimmer gebucht hat, aber zum Beispiel wegen eines Streiks nicht anreisen kann oder aus anderen Gründen absagen muss, hat mit Kosten zu rechnen. Denn ein gebuchtes Hotelzimmer kann man nicht kostenfrei stornieren, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Verkehrsbehinderungen, Krankheiten, Termine - Reisende müssen manchmal die Reservierung ihres Hotelzimmers stornieren. Wissen sollten sie aber, dass sie bei Stornierungen mit Kosten rechnen müssen. Denn kostenfrei stornieren können Individualreisende solche Reservierungen nicht, die Reservierung eines Hotelzimmers ist verbindlich. "Ein Reisender ist zunächst einmal verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Übernachtung im Hotel zu zahlen", sagt Rechtsanwalt Paul Degott vom Deutschen Anwaltverein (DAV). "Der Reisende kann aber vom Hotelier verlangen, dass dieser ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer Weitervermietung abzieht."

Für die Storno-Kosten muss ein Reisender auch dann aufkommen, wenn er nicht dafür verantwortlich ist, dass er das Hotelzimmer nicht erreichen und nutzen kann. "Die Anreise ist grundsätzlich die Sache des Gastes", so Rechtsanwalt Degott aus Hannover.

Im Falle eines Streiks gilt dieser als Umstand "höhere Gewalt", also als etwas nicht Vorhersehbares. Beispiele für "höhere Gewalt" sind neben Streiks Naturkatastrophen, politische Unruhen, Kriege oder Epidemien. Da in solchen Fällen auch die Hotelbetreiber keine Verantwortung haben, dürfen sie rechtlich gesehen auch nicht auf den Kosten für reservierte Hotelzimmer sitzen bleiben.

Im Falle von Streiks bei der Deutschen Bahn kann das Unternehmen von Reisenden nicht haftbar gemacht werden. "Die Bahn erstattet den Ticketpreis, zahlt aber nicht die Storno-Gebühren für ein Hotelzimmer", erklärt Reiserechtsexperte Paul Degott. Eine Möglichkeit, den Kosten zu entgehen, gibt es für Reisende nur dann, wenn der Hotelier das Zimmer anderweitig vermieten kann oder kulant ist. Generell empfiehlt es sich, bereits bei Buchungen kostenfreie Stornierungen für den Fall der Fälle zu vereinbaren.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/15 vom 20. Mai 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2015

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