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MELDUNG/426: 3. Deutscher IT-Rechtstag 2016 - Neue Herausforderungen durch digitalen Binnenmarkt (DAV)


Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. April 2016

3. Deutscher IT-Rechtstag 2016:
Digitaler Binnenmarkt stellt Unternehmen und IT-Recht vor neue Herausforderungen

- IT-Rechtstag begrüßt EU-Kommissar Günther H. Oettinger als Gastredner -


Berlin (DAV). Der 3. Deutsche IT-Rechtstag, veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und von der DeutschenAnwaltAkademie, der vom 28. bis 29. April 2016 in Berlin stattfindet, steht in diesem Jahr ganz im Zeichen des Digitalen Binnenmarktes. Mit der rasant voranschreitenden digitalen Transformation stehen Unternehmen wie IT-Juristen vor grundlegend neuen Aufgaben. Ebenso ist die Europäische Union gefragt: Sie muss sichere rechtliche Rahmenbedingungen schaffen. Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, wird auf dem IT-Rechtstag über den Stand des Arbeits- und Entwicklungsprogramms "Digitaler Binnenmarkt" berichten.

Insbesondere den deutschen Mittelstand stellen die technischen Entwicklungen vor neue sicherheitstechnische und rechtliche Anforderungen. Die Unternehmen treibt unter anderem die Sorge um den Kontrollverlust bei der Datenverarbeitung und Steuerung der Prozesse beim Einsatz von Cloud-Technologien und der Digitalisierung der Produktion und Entwicklung um. Der Bogen rechtlicher Fragen, der sie beschäftigt, spannt sich jedoch sehr viel weiter und reicht über kauf- und wettbewerbsrechtliche Aspekte bis hin zu solchen des Arbeitsrechts. So führt etwa der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor dem Hintergrund eines massiven Fachkräftemangels zu Verunsicherung über die typischen Vertragsverhältnisse mit Programmierern und anderen Kreativen im Umfeld der Digitalisierung. Aufatmen brachte da jetzt erst einmal der Stopp seitens der CDU. Allerdings führte dieser auch zu Missstimmung im Gewerkschaftsumfeld und in der Koalition, sieht der Koalitionsvertrag hier doch eigentlich vor, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zu beschränken und den "Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen" zu verhindern.

Unterdessen nimmt der 2015 von der EU-Kommission angekündigte Programmplan zur Beschleunigung des digitalen Binnenmarkts an Fahrt auf. Die EU steht in der Pflicht, die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen IT-Daten- und Sicherheitsraum regulatorisch und technisch hinsichtlich der Netze zu schaffen. "Das Gesamtprogramm der EU umfasst eine Vielzahl von Vorhaben, die IT-Juristen in ihrer ganzen Bandbreite fordern und sozusagen die digitale Transformation des Rechts bewirken", konstatiert Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (davit).

In diesem Rahmen kann der Digitale Binnenmarkt besser als noch derzeit gelingen. So werden aktuell beim grenzüberschreitenden EU-weiten Online-Handel von Waren und digitalen Gütern wie etwa Musik, Filme, Software oder Cloud-Anwendungen noch die nationalen kaufrechtlichen Regelungen angewendet. Nach der Vereinheitlichung des Widerrufsrechts im E-Commerce in 2014 sollen nun auch kaufrechtliche Regelungen für die gesamte EU geschaffen werden. Unternehmen können zwar auch heute schon weitgehend ihr eigenes Recht durch Rechtswahl auch gegenüber Verbrauchern anwenden. Darauf reagieren die Kunden allerdings mit Unbehagen, da sie sich dann beim Kauf außerhalb ihrer gewohnten Rechtsregeln bewegen. Der Anpassungsbedarf von Online-Shops an den grenzüberschreitenden Handel ist daher aktuell häufig mit erheblichem Aufwand verbunden.

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Quelle:
Pressemitteilung IT 04/16 vom 20. April 2016
Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2016

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