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MELDUNG/448: PokèmonGO - So gibt es keinen Ärger auf der Monsterjagd (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. Juli 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

PokèmonGO: So gibt es keinen Ärger auf der Monsterjagd


Berlin (DAV) Das Mobile-Spiel "PokèmonGo" hat sich innerhalb weniger Tage zum Massenphänomen entwickelt. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, wie man als verantwortungsvoller Pokèmon-Jäger rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.

In dem Spiel gehen Smartphone-Besitzer in der realen Welt auf die Jagd nach virtuellen Monstern, den bekannten Pokèmon. Der Spieler muss herumlaufen und die kleinen Monster einzufangen. Auf der Jagd nach den begehrten Pokèmon vergisst allerdings mancher Spieler einige Grundregeln des allgemeinen Zusammenlebens. Gelegenheit für eine Erinnerung:

1. Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt

Grundsätzlich können sich die im Spiel auffindbaren Pokèmon überall aufhalten, also auch auf Privatgrundstücken. Doch nicht jeder Haus- oder Gartenbesitzer möchte, dass jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt. Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig. Das ist keine Bagatelle und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

2. Respekt vor dem Hausrecht!

Spieler sollten geltendes Hausrecht von Krankenhäusern, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen unbedingt respektieren. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von "PokèmonGo" in ihren Räumlichkeiten untersagt. Auf entsprechende Hinweise sollten Spieler achten und diese respektieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

3. "PokèmonGo" am Steuer: Don't Hunt and Drive!

Prinzipiell ist es nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen

Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, drohen ernste Konsequenzen. Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, zahlen die meisten Kaskoversicherungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, können strafrechtliche Konsequenzen folgen.

4. Auch zu Fuß gilt: Rücksicht ist Pflicht!

Fußgänger sind dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr aufmerksam zu bewegen. Kommt es zu einem Unfall, kann das in einer Anzeige wegen grob fahrlässiger Körperverletzung münden. Aber auch in der Haftungsverantwortung für Schäden und im Verlust des Versicherungsschutzes. Wird ein nachweislich unachtsamer Fußgänger von einem Auto angefahren, so kann er eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommen.

5. Vorsicht bei Datenschutz und persönlicher Sicherheit!

Nutzer der "PokemonGo"-App sollten sich bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert. Diese können an die Betreiber übermittelt werden. In den Datenschutzbestimmungen von "PokèmonGo" wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identifizierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins: www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 34/16 vom 15. Juli 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2016

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