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MELDUNG/456: Nach Urteil zur Tagesschau-App - ver.di fordert Anpassung des Medienrechts (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. September 2016

Nach Urteil zur Tagesschau-App: ver.di fordert Anpassung des Medienrechts


Berlin, 30.09.2016 - Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Tagesschau-App ist der NDR heute vor dem Oberlandesgericht Köln unterlegen. Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), bedauerte diese Entscheidung: "Mit dem Urteil wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk dafür bestraft, dass er seinen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein angemessenes Angebot im Internet zur Verfügung stellt. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags nicht mehr zeitgemäß sind und überarbeitet werden müssen. Texte im Internet dürfen nicht per se Hoheitsgebiet der Verlage sein." ver.di fordert, den Sendungsbezug, den ein öffentlich-rechtliches Telemedienangebot aufweisen muss, durch einen weiter gefassten Programmauftragsbezug zu ersetzen.

Das Gericht hat entschieden, dass die Ausgabe der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 zu presseähnlich und damit unzulässig sei. Acht deutsche Verlage hatten Klage eingereicht, weil die Tagesschau-App ihrer Meinung nach das Verbot "presseähnlicher Angebote" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletze. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte die Klage zunächst abgewiesen und die App für rechtmäßig erklärt. Daraufhin folgte der Bundesgerichtshof einer Beschwerde der Verlage gegen das OLG und verwies den Fall an das Gericht zurück.

Man könne in einem Medium wie dem Internet, das sich aus Text, Video und Audio zusammensetze, den Öffentlich-Rechtlichen nicht einfach Textangebote streitig machen, erklärte Werneke. "Außerdem wird die Verbreitung von Informationen auf Mobilgeräten weiter zunehmen. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen auch hier ihren journalistischen, kulturellen und unterhaltenden Auftrag erfüllen. Das wird ohne Text nicht gehen. Daher wird es höchste Zeit, den Rundfunkstaatsvertrag an die reale Mediennutzung anzupassen", forderte Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 30.09.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2016

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