Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


MELDUNG/556: Revisionsverhandlung gegen Tierschutz-Filmteam (ARIWA)


Animal Rights Watch - Meldung vom 14. Februar 2018

Revisionsverhandlung gegen Tierschutz-Filmteam - Tierleid ist gewichtiger Notstand


Was: Revisionsverhandlung wegen Hausfriedensbruchs gegen 3 Tierschutz-Filmer/innen
Wann: Donnerstag, 22. Februar 2018, 14 Uhr
Wo: Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale)


Animal Rights Watch (ARIWA) veröffentlichte 2013 Filmmaterial aus der "van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH" in Sandbeiendorf (Sachsen-Anhalt). Die Aufnahmen wiesen massive Tierquälerei und schwere tierschutzrechtliche Verstöße in einem der größten Schweinezuchtbetriebe Deutschlands nach. Behördenkontrollen bestätigten einen Großteil der Verstöße. Die drei Tierschützer/innen, die die Aufnahmen erstellt haben, wurden wegen Hausfriedensbruchs angeklagt. Das Amtsgericht Haldensleben sowie das Landgericht Magdeburg in zweiter Instanz sprachen die Angeklagten frei. Gegen das Urteil des Landgerichts legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision ein. Am 22. Februar 2018 findet die Revisionsverhandlung statt. Das Verfahren wird von der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt.


Naumburg (Saale): Drei Tierschützer/innen haben 2013 heimlich Videoaufnahmen vom Leid der Tiere in der Schweinezucht- und -mastanlage für 65.000 Tiere angefertigt. Die dokumentierten gravierenden tierschutzrechtlichen Verstöße veranlassten ARIWA, Anzeige zu erstatten. Im anschließenden Ermittlungsverfahren wurden die Verstöße - die nicht bei vorhergehenden Routinekontrollen durch das Veterinäramt entdeckt worden waren - bestätigt. Es wurden erhebliche Zwangsgelder im fünf- und sechsstelligen Bereich erlassen. Das Strafverfahren gegen Verantwortliche der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH wegen hundertfachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde dagegen Ende 2015 eingestellt.

Der erste Prozess wegen Hausfriedensbruchs gegen die drei Tierschützer/innen endete im September 2016 mit einem Freispruch nach § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand". Die Richterin des Amtsgerichts Haldensleben sah das Rechtsgut Tierschutz in der Anlage mit 65.000 Tieren in einer Art verletzt, die den begangenen Hausfriedensbruch der drei Aktiven rechtfertigte. Diese hatten das Ziel, die Zustände zu veröffentlichen und so den nötigen Druck für eine staatliche Verfolgung aufzubauen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung ein. Das Landgericht Magdeburg bestätigte das Urteil im Oktober 2017. In seiner Begründung ging der Richter noch über die Argumentation des Amtsgerichts Haldensleben hinaus. Er hielt den Angeklagten den noch "stärkeren" Rechtfertigungsgrund der Nothilfe (§ 32 StGB) zugute.

"Wir hoffen, dass das OLG Naumburg das Urteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt. Denn diese Anlage ist ja kein Einzelfall. Behördenkontrollen versagen nicht nur in Sandbeiendorf, sondern deutschlandweit. Und die Haltungsbedingungen von Schweinen sind generell nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und damit verfassungswidrig", sagte Erasmus Müller, einer der Angeklagten. "Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, die das Verfahren unterstützt, erhofft sich ein klares Signal für den Tierschutz, der seit 2002 im Grundgesetz verankert ist. Nur die Bestätigung des Freispruchs ist juristisch hinnehmbar", kommentiert Dr. Eisenhart von Loeper, 1. Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung. "Solches Filmmaterial ist unabdingbar für einen ehrlichen gesellschaftlichen Diskurs über die Tierhaltung."


Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige, bundesweit tätige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Die bundesweit verteilten Ortsgruppen führen Kampagnen und Aktionen gegen Tierausbeutung und für die Anerkennung von Tierrechten durch.

*

Quelle:
Animal Rights Watch e.V. - ARIWA
E-Mail: presse@ariwa.org
Internet: http://www.ariwa.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang