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MELDUNG/575: Anwaltverein verurteilt die verhinderte Wiederernennung des türkischen UN-Richters Aydin Akay (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. Juli 2018

DAV verurteilt die verhinderte Wiederernennung des türkischen UN-Richters Aydin Akay


Berlin. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist mehr als besorgt über die verhinderte Wiederernennung von Dr. Aydin Sefa Akay als Richter am UN-Gerichtshof "The Mechanism".

Der Internationale Residual-Mechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (englisch kurz MICT oder "The Mechanism") ist ein internationaler Gerichtshof unter dem Dach der UN. Wie die meisten der 25 Richter war Akay von seiner Heimat, der Türkei aus tätig. Dort wurde er 2016 wegen angeblicher "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" in Untersuchungshaft genommen und in erster Instanz zu 7 ½ Jahren Haft verurteilt. All dies verstieß nicht nur gegen seine diplomatische Immunität, sondern auch gegen eine verbindliche gerichtliche Weisung des Mechanism an die türkische Regierung. Diese Verstöße sind seither mehrfach Gegenstand von Beschwerden innerhalb des UN-Sicherheitsrates und der Generalversammlung gewesen.

Bis zur Berufungsentscheidung wurde Akay vorläufig entlassen. Seit Juni 2017 übte er sein Richteramt am MICT wieder aus.

Bei der turnusmäßigen Wiederwahl aller Richter am 29. Juni 2018 ernannte der UN-Generalsekretär nun alle Richter, die dies begehrten, erneut - bis auf Akay. In Informationen der türkischen Regierung an das UN-Generalsekretariat war Akay zuvor insofern als untauglich dargestellt worden, als er nicht länger den Ansprüchen an die richterliche Tugend gemäß den Mechanism-Statuten entspreche. Die Initiative, die weder auf einer rechtlichen Grundlage basiert, noch einem üblichen Vorgehen entspricht, hatte offenbar Erfolg.

"Die Aushöhlung des Rechtsstaates durch die zunehmende Einflussnahme von Regierungen auf die Unabhängigkeit der Justiz, erst recht der internationalen, ist aus rechtsstaatlicher Sicht unerträglich und aufs Schärfste zu verurteilen", besorgt DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. "Dass die UN-Verwaltung dem auch noch zugestimmt hat, ist ein Skandal."

Auch Mechanism-Präsident Theodor Meron drückte in einem offiziellen Statement sein tiefes Bedauern über die Entscheidung sowie seine Sorge um die langfristigen Konsequenzen für die Unabhängigkeit des UN-Gerichts und der internationalen Strafjustiz im Allgemeinen aus.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 19/18 vom 4. Juli 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2018

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