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MELDUNG/658: Antragsfrist für Corona-Soforthilfen verlängern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Mai 2020

Antragsfrist für Soforthilfen verlängern!

Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


Mit dem 31. Mai 2020 läuft die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfen ab. Mehrfach haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) bereits auf die Notwendigkeit einer Fristverlängerung hingewiesen. Mit Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge diese Forderung nun noch einmal bekräftigt.

"Die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfen des Bundes muss dringend verlängert werden. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie in zahlreichen anderen freien Berufen treten Umsatzrückgänge und Liquiditätsengpässe regelmäßig erst zeitversetzt ein. Dies hängt damit zusammen, dass hier Vergütungen üblicherweise erst nach Abschluss der Leistungserbringung fällig und in Rechnung gestellt werden. Die finanziellen Folgen der Corona-Krise sind für viele Kolleginnen und Kollegen daher bereits absehbar, jedoch noch nicht unmittelbar spürbar.

Gerade in der Krise brauchen viele Bürgerinnen und Bürger rechtliche Beratung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Aber auch die Anwaltschaft selbst ist eben von der Krise betroffen; die finanziellen Auswirkungen zeigen sich nur häufig erst zeitversetzt. Daher muss die Beantragung von Soforthilfen dann noch möglich sein. Eine Fristverlängerung, etwa um drei Monate bis Ende August, ist nicht nur geboten - sie ist auch möglich: Noch nicht einmal ein Drittel der eingestellten Mittel des Bundes ist bisher abgerufen worden."

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Quelle:
Statement vom 27. Mai 2020
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2020

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