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VERKEHR/243: Verkehrsgerichtstag - Belastbarkeit des Fahrers (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 23. Januar 2008

Arbeitskreis VII: Die Belastbarkeit des Fahrzeugführers


Goslar (DAV). In der Vergangenheit hat die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen in Kraftfahrzeugen deutlich zugenommen. Fahrerassistenzsysteme können einerseits den Kraftfahrer entlasten, andererseits beanspruchen sie jedoch unter Umständen auch in erheblichem Maße Aufmerksamkeit des Kraftfahrers, was sich insbesondere in kritischen Verkehrssituationen fatal auswirken kann. Zu denken ist hierbei beispielsweise an die Ablenkung des Kraftfahrers durch den Einsatz von Navigationssystemen.

Der Arbeitskreis VII wird sich zum einen mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen der fehlerhaften Verwendung von Fahrerassistenzsystemen beschäftigen. Hierzu gehört auch die Frage, wer haftungsrechtlich verantwortlich ist, wenn Fahrerassistenzsysteme fehlerhaft arbeiten, aber nicht übersteuerbar sind.

Ein weiterer Schwerpunkt des Arbeitskreises wird die Problematik der visuellen Informationsaufnahme darstellen. Hier geht es um die Frage, welche und vor allem wie viele Informationen der Mensch visuell überhaupt wahrnehmen kann. Darüber hinaus wird sich der Arbeitskreis auch mit der Frage beschäftigen, ob technische Optimierungen tatsächlich immer benutzerfreundlich sind. Es ist insoweit regelmäßig zu prüfen, ob technische Neuerungen tatsächlich Vorteile für den Benutzer bringen oder letztlich nur Konfusion erzeugen. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass viele Autofahrer immer älter werden und den technischen Neuerungen hilflos gegenüberstehen.


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Quelle:
Pressedienst anlässlich des 46. Deutschen Verkehrsgerichtstages
in Goslar - Pressemitteilung Nr. VGT 07/08 vom 24. Januar 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2008