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VERKEHR/384: Radfahrer missachtet Vorfahrt - Alleinschuld bei Unfall (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, April 2011 - Berlin, 19. April 2011

Ressort: Justiz/Verkehr

Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall


Köln/Berlin (DAV). Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 29. August 2009 (AZ: 20 U 107/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Die Radfahrerin überquerte eine Vorfahrtstraße, auf der sich ein Fahrzeug näherte. Sie stieß mit dem Auto zusammen und verletzte sich.

Ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld war erfolglos: Die Richter sahen bei der Frau die alleinige Schuld für den Unfall. Sie habe ihre Wartepflicht verletzt, die sich aus dem am Radweg befindlichen Schild "Vorfahrt gewähren" ergebe. Den Autofahrer treffe dagegen keine Schuld. Zwar warnten das gelbe Blinklicht und Warnschilder vor eventuell kreuzenden Radfahrern, doch ergebe sich daraus keine Wartepflicht, sondern lediglich eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit.

Der Autofahrer durfte entgegen der Ansicht der Klägerin grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese sein Vorfahrtsrecht achten würde. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass die Klägerin die Straße überqueren würde.

Informationen: www.verkehrsrecht.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 13/11 vom 19. April 2011
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - April 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2011