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VERKEHR/491: Kein Gesetz nötig - Verhaltensregeln auf der Skipiste reichen aus (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Deutsche Anwaltauskunft, Berlin, 3. Januar 2014

Ressort: Ratgeber/Sportrecht

Kein Gesetz nötig: Verhaltensregeln auf der Skipiste reichen aus



Berlin (DAV). Anders als im Straßenverkehr gibt es für das richtige Verhalten auf Ski- und Snowboardpisten keine gesetzlichen Regelungen. Sportler sollten sich an den Verhaltensregen des Internationalen Skiverbandes (FIS) orientieren, empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft.

Die Ski- und Snowboardsaison startet wieder - und damit auch die Unfallgefahr. Etwa ein Drittel aller Sportverletzungen passieren auf den Pisten. Um die Gefahr von Unfällen möglichst gering zu halten, appelliert die FIS auf ihrer Internetseite an die Umsicht der Wintersportler und legt in zehn Regeln fest, wie man sich auf der Piste zu verhalten habe. Dass es hierzu keine gesetzliche Regelung in Deutschland gibt, ist aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kein Problem. "Man muss nicht für jeden Lebensbereich ein spezielles Gesetz verabschieden", sagt Dr. Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), gegenüber Anwaltauskunft.

Zwar sind die Verhaltensregeln keine Gesetze, doch berücksichtigten die Gerichte sie durchaus bei ihren Entscheidungen. Bereits 2006 entschied das Landgericht Ravensburg gemäß der FIS-Empfehlungen, dass stets derjenige Skifahrer Vorfahrt hat, der weiter vorn, also talwärts, am Hang fährt. Der von hinten kommende Fahrer habe entsprechend Rücksicht darauf zu nehmen (AZ: 4 O 185/05). Das Oberlandesgericht Hamm bezeichnete in einem Urteil aus dem Jahr 2008 die FIS-Regeln als "maßgebliches Verkehrsrecht" und stellte damit klar: Die dort festgeschriebenen Regeln sind rechtlich bindend (AZ: I-13 U 81/08). DAV-Sportrechtsexperte Summerer erklärt: "Auch auf der Skipiste gilt der allgemeine Haftungsmaßstab, an dem orientieren sich die Gerichte bei der Rechtsprechung."

Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/68/waghalsige-wedelei-die-regeln-auf-der-piste/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 2/14 vom 3. Januar 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2014