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VERKEHR/574: Mit dem Mietwagen nur ins "erlaubte Ausland" fahren (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Berlin, 13. Mai 2015

Ressort: Justiz/Verkehr

Mit dem Mietwagen nur ins "erlaubte Ausland" fahren


München/Berlin (DAV). Wenn der Autovermieter nach einer GPS-Ortung des Wagens einen Diebstahl im Ausland vermutet und das Fahrzeug stilllegt - dann kommen die Kosten auf den Mieter zu. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 15. April 2014 (AZ: 182 C 21134/13).

Der Mann hatte einen Porsche 997 Turbo Cabrio gemietet und die Miete in Höhe von 1.300 Euro brutto sowie die Kaution in Höhe von 5.000 Euro in bar bezahlt. Im Mietpreis waren 1.000 kostenlose Kilometer enthalten. Mit dem Wagen fuhr er nach Österreich und Italien. In dem Mietvertrag war jedoch lediglich die Einreise nach Österreich erlaubt. Über die GPS-Überwachung bemerkte die Autovermietung, dass sich das Fahrzeug in Mailand befand. Der Fahrer war telefonisch nicht erreichbar. Die Autovermietung ging von einem Diebstahl aus, legte den Pkw still und beauftragte einen Abschleppdienst mit dem Rücktransport des Fahrzeugs.

Erst später meldete sich der Mieter telefonisch. Die Autovermietung behielt von der Kaution rund 3.400 Euro für die entstandenen Unkosten ein. Der Mieter verlangte die Rückzahlung des Geldes.

Im Wesentlichen ohne Erfolg. Er erhält von der restlichen Kaution nur noch 54,55 Euro zurück. Zur Begründung schrieb das Gericht, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten verletzt habe. Er sei ohne Genehmigung mit dem Porsche nach Italien gefahren. Die Autovermietung habe aufgrund der GPS-Daten und der Unerreichbarkeit des Mieters von einem Diebstahl ausgehen dürfen.

Der Mietvertrag weise den Kunden darauf hin, dass bei nicht genehmigten Auslandsfahrten die Autovermietung das Fahrzeug umgehend einziehen und die noch offene Miete und Kaution als Schadensersatz einbehalten könne. Aufgrund der Erfahrung der Autovermietung, dass in Italien, insbesondere in Mailand, viele Autos gestohlen würden und Autoschieber tätig seien, sei das Auto stillgelegt und ein Fahrer mit einem Abschlepp-Lkw nach Italien geschickt worden. Dies sei völlig zu Recht geschehen.

www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17/15 vom 13. Mai 2015
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2015

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