Schattenblick → INFOPOOL → RECHT → FAKTEN


VERKEHR/611: Unfall in der Spielstraße (DAV)


Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. Dezember 2015

Ressort: Justiz/Verkehr

Unfall in der Spielstraße


Ibbenbüren/Berlin (DAV). In einer Spielstraße darf man nur auf besonders gekennzeichneten Flächen parken. Fährt jemand gegen ein falsch abgestelltes Auto, haftet der Falschparker nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren vom 7. September 2015 (AZ: 3 C 267/15).

Der Mann hatte seinen Pkw in einem verkehrsberuhigten Bereich, einer Spielstraße, falsch abgestellt. Sein Auto stand gegenüber einer Grundstücksausfahrt. Als eine Autofahrerin abends rückwärts aus der Ausfahrt fahren wollte, stieß sie gegen das andere Auto. Sie meinte, der Falschparker müsse mithaften, da er gegen das Parkverbot verstoßen habe.

Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Das Parkverbot im verkehrsberuhigten Bereich diene nicht dazu, anderen Autofahrern ein ungehindertes Fahren zur ermöglichen. In den so genannten Spielstraßen solle die Fahrbahn für Fußgänger und spielende Kinder hindernisfrei bleiben.

Auch liege kein Verstoß gegen das verbotene Parken vor einer Grundstücksausfahrt vor. Nur in schmalen Straßen ist es verboten, gegenüber einer Ausfahrt zu parken. In diesem Fall sei die Straße jedoch breit genug gewesen. Daher musste die Frau den gesamten Schaden alleine tragen.

Informationen:
www.verkehrsrecht.de

*

Quelle:
Pressemitteilung VerkR 48/15 vom 28. Dezember 2015
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang