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KIRCHE/1085: Dialog zwischen katholischer Kirche und Altkatholiken (Herder Korrespondenz)


Herder Korrespondenz
Monatshefte für Gesellschaft und Religion - 11/2010

Auf dem Weg
Der Dialog zwischen der katholischen Kirche und den Altkatholiken

Von Rolf Weibel


Zu den weniger bekannten ökumenischen Dialogen der katholischen Kirche gehört der mit den in der "Utrechter Union" zusammengeschlossenen altkatholischen Kirchen. Es handelt sich um kleine Kirchen, die zum größten Teil erst seit dem 19. Jahrhundert bestehen. Der Abschlussbericht der katholisch-altkatholischen Gesprächskommission bemüht sich um Klärungen auf dem Weg zur kirchlichen Gemeinschaft.


Mit dem Titel "Kirche und Kirchengemeinschaft" zeigt sich die internationale Dialogkommission der Römisch-Katholischen Kirche und der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen überzeugt, dass sie mit ihrem Bericht eine gemeinsame Basis für die Heilung der Trennung und damit einen möglichen Weg zu einer verbindlichen Gemeinschaft der beiden Kirchen vorschlagen kann (Paderborn/Frankfurt am Main 2009). Gehen müssen diesen Weg die heute noch getrennten Kirchen selber. Ein erster Schritt wäre, sich mit den Vorschlägen ihrer gemeinsamen Kommission ernsthaft auseinanderzusetzen und also den Bericht zu rezipieren. Einen Beitrag zu diesem Rezeptionsprozess hat die Gesprächskommission der Christkatholischen und der Römisch-Katholischen Kirche der Schweiz (CRGK) jetzt mit einer vom Ökumenischen Institut der Universität Luzern veranstalteten Tagung geleistet.

Die offiziellen ökumenischen Gespräche zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und den Altkatholischen Kirchen begannen kurz nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils, als in der Schweiz, in Deutschland und in den Niederlanden Gesprächskommissionen eingesetzt worden waren. Um die Arbeiten dieser nationalen Kommissionen zu koordinieren, berief das Päpstliche Einheitssekretariat 1968 römisch-katholische Vertreter aus diesen Kommissionen zu einer Konsultation nach Zürich. Als Ergebnis wurde in der so genannten Zürcher Nota festgehalten, dass den Altkatholischen Kirchen "wahre Sakramente, im besonderen kraft der apostolischen Sukzession das Weihesakrament und die Eucharistie erhalten geblieben sind. Ebenfalls besteht zwischen den Altkatholischen Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche in Glaubenssachen eine sehr enge Gemeinschaft."


Methode des differenzierten Konsenses

Diese Nota wurde dann von den Bischofskonferenzen der drei Länder und der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz als Grundlage für eine Regelung der gegenseitigen Beziehungen gutgeheißen. In der Folge wurden auf dieser Grundlage zwischen Altkatholischen Kirchen und der Römisch-katholischen Kirche Vereinbarungen "über gegenseitige Hilfe in der Seelsorge" erarbeitet und dem Päpstlichen Einheitssekretariat "zur definitiven Gutheißung" unterbreitet. Weil von altkatholischer Seite auf ein international koordiniertes Vorgehen gedrängt wurde, eine Vereinbarung in Deutschland wegen den in der Altkatholischen Kirche amtierenden vielen ehemals römisch-katholischen Priestern jedoch unerwünscht war, mussten alle vorbereiteten Vereinbarungen weggelegt werden.

Darauf setzte nur noch die Christkatholisch-Römisch-katholische Gesprächskommission der Schweiz ihre Arbeit fort und befasste sich eingehender mit den theologischen Fragen, die im 19. Jahrhundert zur Trennung geführt hatten. So veröffentlichte sie 1982 den bemerkenswerten Text "Ortskirche - Universalkirche, Amt und Bezeugung der Wahrheit", der im Anhang des internationalen Berichtes dokumentiert ist; 1987 folgte "Abendmahlsgemeinschaft - Kirchengemeinschaft", während der 1992 fertig gestellte Text "Die Unfehlbarkeit der Kirche" auf Wunsch der Schweizer Bischofskonferenz nicht veröffentlicht wurde.


Auf internationaler Ebene wurde nach längeren Kontakten der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz mit dem Päpstlichen Einheitsrat erst anlässlich der ökumenischen Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr 2000 eine gemeinsame Arbeitsgruppe in Aussicht genommen. Umgesetzt wurde diese Absicht vom neuen Präsidenten des Päpstlichen Rates, Walter Kardinal Kasper, so dass der Einheitsrat und die Altkatholische Bischofskonferenz eine Internationale Römisch-katholische-Altkatholische Dialogkommission einsetzen konnten. Diese nahm unter dem Vorsitz der Bischöfe Paul-Werner Scheele (Würzburg) und Fritz-René Müller (Bern) im Mai 2004 ihre Arbeit auf und schloss sie im Mai 2009 mit dem nun vorliegenden Bericht ab.


Bei der Luzerner Tagung ging Urs von Arx (Universität Bern) als Kommissionsmitglied näher auf die Methode des differenzierten Konsenses ein, mit der die Kommission gearbeitet hat und die auch an der Struktur des Berichtes abzulesen ist. Mit dieser den neueren Grundsätzen ökumenischer Hermeneutik verpflichteten Methode wird ein Lehrkonsens erarbeitet, der zwei unterschiedliche Bestandteile enthält: Einerseits "eine klare Aussage über die erreichte Übereinstimmung im grundlegenden und wesentlichen Gehalt einer bislang strittigen Lehre" und anderseits "eine Erklärung, dass und warum die ebenfalls klar zu benennenden verbleibenden Lehrunterschiede als zulässig gelten können und die Übereinstimmung im Grundlegenden und Wesentlichen nicht in Frage stellen" (Nr. 34).

Nach einer Präambel mit knappen Erwägungen zu den Vorgaben und zum Vorgehen stellt der Bericht zunächst unter drei Überschriften grundlegende Übereinstimmungen fest: "Die Kirche - trinitarisch-soteriologische Grundlegung", "Lokale, regionale und universale Dimensionen der Kirche" und "Personale, kollegiale und gemeinschaftliche Verantwortung für die Einheit der Kirche und ihr Bleiben in der Wahrheit". Im Zwischenkapitel "Der Dienst des Papstes an der Einheit der Kirche und ihrem Bleiben in der Wahrheit" findet sich, was von altkatholischer Seite und was von römisch-katholischer Seite zum Papstamt gesagt werden kann und muss und was im ökumenischen Gespräch erwogen wird.


Im abschließenden Kapitel "Auf dem Weg zur vollen Kirchengemeinschaft" wird die Methode des differenzierten Konsenses skizziert, werden die grundlegenden Übereinstimmungen summarisch festgehalten, noch offene Fragen erörtert, altkatholische Vorstellungen zur Gestalt einer möglichen Kirchengemeinschaft dargelegt und unter der zuversichtlich gestimmten Überschrift "Auf dem Weg der Versöhnung und Heilung" in die Zukunft geblickt.

Besonders hervorgehoben wurde von Urs von Arx, dass der Bericht mehrfach auch Texte jener Dialoge einbezieht, welche die beiden Kirchen mit weiteren Kirchen geführt haben. Die Kommission wollte so deren Vernetzung und gegenseitige Rezeption stärken. Leonhard Hell vom Ökumenischen Institut der Universität Mainz sieht darin gar eine Tendenz zu ökumenischer Traditionsbildung.

Bei ihrer Arbeit ließ sich die Kommission von einer zukunftsoffenen Hermeneutik des Vertrauens leiten. Dabei ging sie von der gemeinsamen Einsicht aus, "dass die im Gefolge des Ersten Vatikanischen Konzils eingetretene - im Fall der Kirche von Utrecht vertiefte - Entfremdung zwischen Römisch-Katholiken und Altkatholiken ein innerkatholisches Problem darstellt" (Nr. 2). In der Vergangenheit hat sich diese Entfremdung nicht selten in einer gegenseitigen affektgeladenen Polemik und verletzenden Herabsetzung geäußert. Erst eine Reinigung des Gedächtnisses konnte deshalb zu dieser neuen Hermeneutik führen.


Eine zukunftsoffene Hermeneutik des Vertrauens

Die praktisch-theologische Sicht brachte der derzeitige Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz, Harald Rein, mit Überlegungen zu "Kopf und Bauch" in der Ökumene ein. Auch für ihn stehen beide Kirchen einander nahe, so nahe sogar, dass ihre Versöhnung mit der Rückgängigmachung einer Scheidung verglichen werden kann. Seit ihrer Trennung sind aber unterschiedliche Mentalitäten, Traditionen und Kirchenstrukturen entstanden. Wohin das in Theorie und Praxis geführt hat, veranschaulichte er am Beispiel der Bischofswahl durch das Kirchenvolk und der Stellung des "Laien" in der Kirche. Damit setzte er die Ekklesiologie in die praktische Frage um, wie in der Kirche Macht ausgeübt wird. In der Christkatholischen Kirche ist ein bischöflich-synodales Modell entstanden, das konsensorientiert ist.

Um die grundlegenden Übereinstimmungen darstellen und begründen zu können, legt der Bericht einen dichten ekklesiologischen Traktat vor, dessen Referenzgröße eine Communio-Theologie ist, wie Urs von Arx erläuterte. Die Communio-Struktur der Kirche ist durch ihre trinitarisch-soteriologische Grundlegung vorgegeben. "Der eine und einzige Grund der Kirche ist das ein für allemal geschehene Heilswerk Gottes in Jesus Christus", dessen gesamtes Wirken vom Geheimnis der Trinität bestimmt und durchdrungen ist (Nr. 5). "Die Kirche als die vom dreieinigen Gott ins Leben gerufene Gemeinschaft der Gläubigen ist eine gottgeschaffene menschliche Wirklichkeit und ihrem Wesen nach ein Mysterium" (Nr. 7).

Ihre Verankerung im Leben des dreieinigen Gottes bedeute aber nicht, dass ihr damit ihre menschliche Dimension abgesprochen würde. So ist sie vorgegebene Stiftung, und ihre Lebensgestalt durch alle Zeiten ist bestimmt "durch die Gemeinschaft mit dem Vater durch Jesus Christus in der Kraft des Heiligen Geistes, der ihre innere Lebendigkeit bewirkt" (Nr. 8). Ihre Grundvollzüge "als der von Gott in der Sendung Jesu Christi und des Heiligen Geistes eröffneten Heils- und Lebensraum sind martyria, leitourgia und diakonia" (Nr. 13). Diese Grundvollzüge haben ihre Mitte in der Eucharistiefeier.


Diese solchermaßen konstituierte Kirche ist an einen "Ort" gebunden, ist also Ortskirche mit dem Bischof als Erstverantwortlichem und eigentlichem Vorsteher der Eucharistiefeier. Jede Ortskirche ist eine Vergegenwärtigung der Kirche, von der das ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel spricht, und sie ist in Einheit und Gemeinschaft verbunden mit anderen Ortskirchen, "in denen sie ihr eigenes, in der göttlichen Zuwendung gründendes Wesen erkennt und anerkennt" (Nr. 16). Die Grundvollzüge der bischöflichen Ortskirche realisieren sich in erster Linie in den Pfarrgemeinden. In ihnen stehen die Priester in Vertretung des Bischofs den Eucharistiefeiern vor und nehmen Diakone und andere getaufte Beauftragte ihren Dienst für das Evangelium Gottes wahr.

Die Ortskirche steht wesentlich in einer überörtlichen Gemeinschaft. "Denn die lokale Kirche ist ganz Kirche, aber nicht die ganze Kirche" (Nr. 17). Zur Communio-Struktur der Kirche gehören deshalb auch ihre lokalen, regionalen und universalen Dimensionen. Diesen Dimensionen entsprechen die Verantwortungsstrukturen. Verantwortung wird namentlich von den unterschiedlichen Ämtern und Diensten wahrgenommen, gehört es doch zu ihrer Sendung, "die Einheit der Kirche und ihr Bleiben in der einen Wahrheit" zum Ausdruck zu bringen (Nr. 20). "Diese besonderen Aufgaben werden in personaler, kollegialer und gemeinschaftlicher Verantwortung (episkope) wahrgenommen, und zwar sowohl in der Ortskirche als auch in der überörtlichen (regionalen und universalen) Gemeinschaft von Ortskirchen" (Nr. 20).


In der Ortskirche ist der Bischof der Träger der personalen episkope in Verbindung mit den übrigen Amtsträgern und mit dem Glaubenszeugnis aller Getauften. In der überörtlichen Gemeinschaft der Ortskirchen "sind die Träger der episkope in erster Linie die Bischöfe, welche die Ortskirchen auf synodalen Versammlungen vertreten und gegebenenfalls zusammen mit anderen Gliedern des Gottesvolks die Aufgabe des Suchens, Findens und Verkündens der Wahrheit übernehmen" (Nr. 22). Dabei sind Primat im Sinne von Leitungsdienst und Synodalität als gemeinsame Verantwortung in allen Dimensionen gleichermaßen erforderlich. "Es ist die Aufgabe eines Bischofs, dafür zu sorgen, dass die vielen Bischöfe in einem synodalen Prozess die ihnen zugedachte Verantwortung wahrnehmen".

Für die universale Dimension kommt dieser Primat dem Papst zu. Wie unterschiedlich der päpstliche Primat jedoch von altkatholischer und römisch-katholischer Seite verstanden wird, wird im Kapitel "Der Dienst des Papstes an der Einheit der Kirche und ihrem Bleiben in der Wahrheit" gesondert dargelegt und im Abschnitt "Offene Fragen zur Ekklesiologie" als ökumenisches Problem formuliert. Beide Seiten betonen aber die Bedeutung des Zusammenwirkens der verschiedenen Artikulationen, die zur Glaubenserkenntnis und Glaubensentscheidung beitragen, so dass die episkope als ein Beziehungsgeschehen erscheinen kann. "Wo immer in personaler, kollegialer und gemeinschaftlicher episkope die Aufgabe der Bewahrung der Gemeinschaft der Kirche und ihr Bleiben in der Wahrheit wahrgenommen wird, kommt es auf das Zusammenwirken der Bezeugungsinstanzen an" (Nr. 23).

Damit wurde im grundlegenden Verständnis der Kirche Übereinstimmung erzielt. Die verbleibenden offenen Fragen sind, wie Urs von Arx ausführte, einerseits keine Adiaphora. Andererseits stellen sie im Sinne des differenzierten Konsenses die festgestellte Übereinstimmung im Grundlegenden aber nicht in Frage. Zudem müssten sie gemäß der konziliaren Lehre von der "hierarchia veritatum", der Rangordnung der Wahrheiten "je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens" (Ökumenismusdekret, Art. 11) unterschiedlich gewichtet werden.


Das Problem der Frauenordination

Die zentrale Differenz zwischen den beiden Kirchen besteht in der Papstfrage, das heißt in der vom Ersten Vatikanischen Konzil definierten Lehre vom päpstlichen Jurisdiktions- und Lehrprimat. Hier macht der Bericht auf die Spannung in der dogmatischen Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanischen Konzils aufmerksam. Einerseits öffnen sich vielfach neue Perspektiven und wird die Bedeutung der Ortskirchen, "in denen und aus denen die eine und einzige katholische Kirche besteht", herausgestellt, und gleichzeitig wird die vom Ersten Vatikanischen Konzil formulierte Lehre vom Jurisdiktions- und Lehrprimat des Papstes unverändert wiederholt.

Wie die im Anhang des Berichtes dokumentierten altkatholischen offiziellen Äußerungen zum Primat des Bischofs von Rom hinlänglich belegen, anerkennt die altkatholische Kirche indes einen Vorrang des Papstes. Anderseits ist auf römisch-katholischer Seite das letzte Wort auch noch nicht gesprochen, nachdem Johannes Paul II. in der Enzyklika "Ut unum sint" gebeten hat, mit ihm eine über die Römisch-Katholische Kirche hinausgehende akzeptierte Ausübung des universalen Primats in der universalen Gemeinschaft der Ortskirchen im "brüderlich, geduldigen Dialog" zu suchen.


Die offenen Fragen zu den päpstlich definierten Mariendogmen von 1854 und 1950 betreffen Glaubenslehre und Glaubenspraxis. Zudem konnotieren diese Dogmen für die Altkatholiken einen Katholizismus, "der ihrem Kirchenverständnis nicht entspricht und der ihnen fremd blieb" (Nr. 49). Der zentrale Vorbehalt betrifft die Dogmatisierung beziehungsweise die päpstliche Definition. Der Bericht erinnert an den Text über die Gottesmutter der Gemischten Orthodox-Altkatholischen Theologischen Kommission aus dem Jahr 1977, in dem es heißt: "Die Kirche kennt nicht die neuen Dogmen einer unbefleckten Empfängnis und einer leiblichen Aufnahme der Gottesmutter in den Himmel. Sie feiert aber den Eingang der Gottesmutter ins ewige Leben und begeht festlich den Tag ihres Hinscheidens." Die altkatholischen liturgischen Ordnungen zeigen, dass die Gestalt der Jungfrau und Gottesmutter Maria einen festen Platz im Gotteslob der Kirche hat.

Die Frage der Ordination von Frauen zum priesterlichen Dienst ist für jene Kirchen, die diesen Schritt gemacht haben, nicht verhandelbar und so eigentlich keine offene Frage. Im Jahr 2003 schied wegen dieser Frage die "Polish National Catholic Church" in Nordamerika aus der Utrechter Union aus; sie führt seit 1984 einen eigenen Dialog mit Rom, in dessen Verlauf 1993 eine pastorale Vereinbarung abgeschlossen wurde. Heute haben die unterschiedliche Praxis der Ordination beziehungsweise Nichtordination von Frauen zum priesterlichen Dienst und ihre jeweilige Begründung in der Utrechter Union aber kein kirchentrennendes Gewicht mehr. "So stellt sich für die altkatholische Seite die Frage, ob die unterschiedliche Praxis und die zugehörige theologische Begründung einen Aspekt des christlichen Glaubens betreffen, der die kirchliche Gemeinschaft als solche verunmöglicht oder zulässt" (Nr. 72).

Bei einer Vereinbarung über eine "communicatio in sacris" zwischen der altkatholischen und der römisch-katholischen Kirche müsste allerdings "die Spendung derjenigen Sakramente an römisch-katholische Gläubige durch Priesterinnen der Altkatholischen Kirche ausgeschlossen sein, deren Spendung nach römisch-katholischem Verständnis dem ordinierten Mann vorbehalten ist" (Nr. 82).


Umrisse einer möglichen Kirchengemeinschaft

Mit dieser Einschränkung schlägt der Bericht eine Lösungsmöglichkeit vor für ein Problem, das sich aus dem römisch-katholischen Kirchenrecht ergibt. Weitere Probleme kirchenrechtlicher Natur betreffen die verheirateten Bischöfe und Priester sowie ehemals römisch-katholische Gläubige und Kleriker. Die altkatholische Tradition verheirateter Priester steht einer Kirchengemeinschaft mit der Römisch-Katholischen Kirche nicht entgegen, wie die Praxis der mit Rom unierten Kirchen des Ostens zeigt.

Römisch-katholische Gläubige, die aus der Römisch-Katholischen Kirche ausgetreten und der Altkatholischen Kirche beigetreten sind, haben sich durch ihren Übertritt wegen Häresie und Schisma die Strafe der Exkommunikation zugezogen. Der Bericht hält dafür, dass die erreichten grundlegenden Übereinstimmungen in der Frage der Häresie weiterführen können und die angestrebte Kirchengemeinschaft ihrerseits auf die Überwindung des Schismas zielt, "so dass diese Straftatbestände künftig gegenstandslos sein können" (Nr. 78).


Die ehemals römisch-katholischen Priester und unverheirateten Diakone, die geheiratet haben, haben sich zusätzlich zur Exkommunikation die Strafe der Suspension zugezogen. Eine Lösung dieses Problems ist besonders wichtig, weil die vielen ehemals römisch-katholischen Priester für den pastoralen Dienst in den Altkatholischen Kirchen von großer Bedeutung sind und vermutlich auch bleiben. Wohl wollen diese Kirchen alle Anstrengungen unternehmen, Geistliche künftig nur aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Trotzdem wird es auch weiterhin zum pastoralen Einsatz übergetretener Kleriker aus der Römisch-Katholischen Kirche kommen; "die eigenen geringen Nachwuchszahlen erlauben derzeit einen generellen Verzicht hierauf nicht" (Nr. 79).

Zur Lösung dieses Problems, das den Weg zu einer Kirchengemeinschaft erschwert, schlägt der Bericht ein differenziertes Vorgehen vor. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Vereinbarung könnte für die dann altkatholischen, ehemals römisch-katholischen Kleriker "ein einmaliger Akt der Entlassung aus der Jurisdiktion der Römisch-Katholischen Kirche (Dispens von c. 11 CIC 1983) eine Befreiung von der Exkommunikation und Suspension bewirken" (Nr. 79). Für künftige Übertritte, die eben nicht auszuschließen sind, wären indes noch Lösungswege zu vereinbaren.


Altkatholische Vorstellungen zur Gestalt einer möglichen Kirchengemeinschaft formuliert der Bericht sehr zurückhaltend, wenn nicht gar abwehrend. Zum einen soll der Weg auf eine Kirchengemeinschaft hin ein Weg sein, "der einmal in eine gemeinsam ausgeübte episkope einmündet" (Nr. 85). Zum andern würde Gemeinschaft mit dem Papst nicht einschließen, "dass die Kirchen und Bischöfe der Utrechter Union seiner Jurisdiktion unterstellt sind" (Nr. 86). Vielmehr müsste "für die Art und Weise, wie der Bischof von Rom seinen Dienst an der universalen Einheit der Kirche im Blick auf die angestrebte Gemeinschaft mit der Utrechter Union wahrnimmt", erst noch ein Modell gefunden und vereinbart werden, das den Primat "in der Spannung von wechselseitiger Verpflichtung für die Gemeinschaft und dem Prinzip der Subsidiarität konkretisiert" (Nr. 86).


Das Gespräch muss weitergehen

Die Internationale Römisch-Katholisch-Altkatholische Dialogkommission bezog ökumenische Studien, vor allem aber zahlreiche Berichte von Dialogen, die die beiden Kirchen jeweils mit anderen Kirchen geführt haben, in ihre Überlegungen ein. So blieb ihr bewusst, dass auch ihr Bericht andere Kirchen interessieren würde. Zunächst legt die Kommission ihren Bericht indes den Auftrag gebenden Kirchenleitungen zur Beurteilung vor im Wissen darum, dass manche ihrer Überlegungen eines weiterführenden Gesprächs bedürfen. An diesem Gespräch müssten sich neben der Gesprächskommission der Christkatholischen und der Römisch-Katholischen Kirche der Schweiz (CRGK) noch zu bildende bilaterale Arbeitsgruppen in weiteren Ländern beteiligen. Dafür, dass er auch in Rom beachtet wird, dürfte Erzbischof Kurt Koch als Präsident des Päpstlichen Einheitsrats besorgt sein, denn er war lange Zeit Mitglied der CRGK und hat als Bischof die Kommission, die nach 1992 in eine Krise geraten war, im Jahr 2002 zusammen mit dem christkatholischen Bischof Fritz-René Müller neu eingesetzt.

Dem Rezeptionsprozess werden wohl verschiedene Widerstände begegnen. So erinnerte an der Luzerner Tagung Wolfgang W. Müller (Universität Luzern), der statt des verhinderten Erzbischofs Kurt Koch die römisch-katholischer Sicht einbrachte, an die kirchliche, gesellschaftliche und kulturelle Situation, in der der Bericht gelesen wird. So sei die Communio-Ekklesiologie, wie sie der Bericht aufnimmt, binnenkatholisch auch ein Streitpunkt. Dazu komme, dass der Bericht ein Text von Theologen für die Kirchenleitung, seine Rezeption aber Aufgabe der ganzen kirchlichen Gemeinschaft sei.

Anderseits bedeutet die Ekklesiologie des Berichtes eine Differenz zu den protestantischen Kirchen. Gottfried W. Locher, der gewählte Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, bezeichnete sie als "konsensualen Dissens" gegenüber dem Protestantismus. In der Ekklesiologie unterscheide protestantische Theologie zwischen Grundsatz und geschichtlicher Gestalt, zwischen Bestimmung und Verwirklichung. So äußere sie Vorbehalte namentlich gegenüber der sakramentalen Qualifizierung der Kirchengestalt sowie der dreidimensionalen Struktur der episkope und ihrer Verbindung mit dem geistlichen Amt. Damit blieben die Laien dem geistlichen Amt unterstellt, und zudem werde personale episkope als mandatierte und nicht an ein geistliches Amt gebundene episkope verstanden.

Mit einem Seitenblick auf das Abschlussdokument der bilateralen Gesprächskommission der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und dem Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland vom 3. März 2010 dämpfte Locher die Erwartungen an eine katholisch-protestantische Annäherung im Bereich der Ekklesiologie. Denn eine Übereinstimmung verlange Konsens darüber, was kirchenkonstitutiv ist. Kirchengemeinschaft bedinge also Übereinstimmung im Kirchenverständnis. Ziel der Ökumene mit den Reformationskirchen könne deshalb vermutlich nicht Kirchengemeinschaft sein.


Rolf Weibel (geb. 1939), Dr. theol., seit 1975 ständiger Mitarbeiter der Herder Korrespondenz, war bis 2004 Redaktionsleiter der Schweizerischen Kirchenzeitung. Mit dem Arbeitsschwerpunkt schweizerische Religionskultur arbeitet der kulturwissenschaftlich orientierte Theologe nachberuflich weiterhin als Fachjournalist und Referent.


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Quelle:
Herder Korrespondenz - Monatshefte für Gesellschaft und Religion,
64. Jahrgang, Heft 11, November 2010, S. 583-588
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2011