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INTERNATIONAL/235: Argentinien - Polizei geht gegen Straßenhändler*innen vor (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Argentinien

Polizei geht gegen Straßenhändler*innen vor


(Montevideo, 11. Januar 2017, la diaria) - Am 10. Januar kam es im Stadtteil Once in Buenos Aires zu heftigen Zusammenstößen zwischen Straßenhändler*innen und Sicherheitskräften, bei denen zwei Personen verhaftet und drei verletzt wurden. Verletzt wurden zwei Polizisten und ein Fotograf der Tageszeitung Crónica, der von einem großen Knallkörper getroffen wurde, während er von der Demonstration berichtete. Die Straßenhändler*innen protestierten gegen die Räumung ihrer Verkaufsstände auf der Straße, die in den frühen Morgenstunden mit einem Polizeieinsatz begonnen hatte, bei dem auch Schlagstöcke eingesetzt wurden und der von verschiedenen argentinischen Medien, wie der Nachrichtenagentur Télam, als "hart" bezeichnet wurde.

Die Räumung war von Luis Cevasco angeordnet worden, dem Generalstaatsanwalt der Stadt Buenos Aires, der dem hauptstädtischen Amt für Sicherheit und Justiz die Anweisung gegeben hatte, Straßenverkaufsstände an der Straßenkreuzung der Avenidas Corrientes und Pueyrredón im Stadtviertel Once zu "verhindern". Die Tageszeitung Página 12 zitierte offizielle Quellen, nach denen insgesamt 2.000 bis 2.500 Stände abgebaut worden seien und es in verschiedenen Verkaufsbuden zu Razzien gekommen sei, bei denen Produktfälschungen beschlagnahmt worden seien.


Proteste gegen die Räumung von Verkaufsständen

Die Reaktion der Straßenhändler*innen erfolgte gegen 9 Uhr mit einer Blockade der beiden belebten Straßen Pueyrredón und Rivadavia. Ihre Hauptforderung war, dass man sie weiter ihren Geschäften nachgehen lasse solle. Die Händler*innen blockierten die Fahrbahn und zündeten Mülltonnen an, was zu einem Verkehrschaos in dem betroffenen Gebiet führte. Die Entscheidung zur Blockade sei getroffen worden, nachdem ein Treffen zwischen zwei Straßenhändlern mit Angestellten der staatlichen Kontrollbehörde gescheitert war und keine gütliche Einigung zustande gekommen sei, so die Nachrichtenagentur Télam.

Drei Stunden später entschloss sich die Polizei, bei den Demonstrationen einzugreifen und das Gebiet zu räumen. Als Antwort warfen die Demonstrant*innen Steine und verbrannten Autoreifen, die Polizei reagierte mit Gummigeschossen, Pfefferspray und Wasserwerfern.


Umsiedlung des Straßenverkaufs

Angesichts dessen bot die für die Nutzung des öffentlichen Raumes in Buenos Aires zuständige Staatssekretärin Clara Muzzio den Straßenhändler*innen an, sie könnten sich registrieren lassen, um dann ihre Waren und Produkte auf einem der Plätze zu verkaufen, die die städtische Behörde für die Umsiedlung der Straßenhändler*innen vorgesehen habe. Weiterhin erklärte sie, die Behörde verhandle nur mit "Straßenhändler*innen, die in guter Absicht handelten" und nicht mit "Organisationen" und "gewalttätigen Personen".

Doch die Mehrheit der Straßenverkäufer*innen hält dies nicht für eine gute Lösung. In einem Interview erklärte Omar Guaraz, Mitglied der Organisation Freier Straßenhändler*innen, dass die Regierung von Buenos Aires in den letzten fünf Jahren mehr als 6.000 Straßenhändler*innen verdrängt habe. "Alle sind jetzt ohne Arbeit. Wir widersprechen kategorisch der angeblichen Umsiedlung durch die Regierung. Von Seiten der Regierung gab es für niemanden eine Lösung," fügte Guaraz hinzu.


Gemeinsame Gestaltung des öffentlichen Raums

Gabriela Olguín, Mitglied der Vereinigung Arbeiter*innen im öffentlichen Raum, äußerte sich ähnlich gegenüber der Zeitung Página 12: "Es ist schwierig, uns von der Straße zu holen, wo der ganze Publikumsverkehr ist, um uns dann in Verkaufsbuden umzusiedeln." Olguín schlug als Alternative vor, man solle "Runde Tische bilden, an denen alle Beteiligten sitzen sollten, also Arbeitervereinigungen, die Behörden, die Handelskammern, die Nachbarschaftsvereinigungen", denn man müsse den "Verkauf und den öffentlichen Raum gestalten und ordnen"; aber das gehe nicht mit Repression.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2017

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