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MELDUNG/071: 15 Jahre Guantánamo - Folter-Überlebender aus Belgien reicht Beschwerde bei UN-Anti-Folter-Komitte ein (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Pressemitteilung vom 11. Januar 2017

15 Jahre Guantánamo: Folter-Überlebender aus Belgien reicht Beschwerde bei UN-Anti-Folter-Komitte ein


Brüssel/Berlin, 11. Januar 2017 - Im Namen des belgischen Staatsbürgers Mosa Zemmouri hat das ECCHR am 11. Januar 2017 gemeinsam mit seinen Kooperationsanwälten aus Belgien, Walter van Steenbrugge und Christophe Marchand, gegen Belgien Individualbeschwerde (individual communication) beim UN-Ausschuss gegen Folter in Genf eingereicht. Zemmouri war von 2002 bis 2005 im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Dort erlitt er verschiedene Formen schwerer körperlicher und psychischer Misshandlung wie Schläge, Reizentzug (sensorische Deprivation) und extreme Temperaturen.

In der Beschwerde an den UN-Ausschuss gegen Folter machen Zemmouri, die Rechtsanwälte und das ECCHR geltend, dass sich Belgien der Misshandlungen mitschuldig gemacht hat. Belgische Behörden wussten um die Foltermethoden in dem US-Lager. Dennoch unternahm Belgien aber nichts, um die Folter und Misshandlungen zu verhindern und leitete auch keine angemessenen Ermittlungen zu diesen Verbrechen ein. Dazu wäre Belgien nach der UN-Anti-Folterkonvention verpflichtet gewesen.

Die Beschwerde Zemmouris markiert den 15. Jahrestag des US-Gefangenenlagers Guantánamo auf Kuba. Am 11. Januar 2002 wurden dort die ersten Gefangenen inhaftiert. In den Folgejahren setzte die US-Regierung im Namen des "Kriegs gegen den Terror" in Guantánamo Gefangene verschiedenen Formen von Folter und Misshandlung durch US-Militärs und CIA-Mitarbeiter aus. Etliche Staaten aus allen Teilen der Welt billigten oder duldeten dieses System.

"Bisher ist keiner der "Architekten des US-Foltersystems" - ranghohe Politiker, Beamte, Geheimdienstmitarbeiter, Juristen oder Militärs der USA - strafrechtlich verfolgt worden", sagte Andreas Schüller, Leiter des ECCHR-Programmbereichs Völkerstraftraten und rechtliche Verantwortung. "Wir werden unsere Arbeit solange weiterführen, bis sich die Verantwortlichen vor einem nationalen oder internationalen Gericht verantworten müssen."

Die Beschwerde gegen Belgien ist Teil einer Reihe rechtlicher Interventionen, um das Verbot der Folter mittels der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und Verantwortlich durchzusetzen. Dazu hat das ECCHR gemeinsam mit seinen Partnerorganisation und Kooperationsanwälten auch in Frankreich, Deutschland und Spanien juristische Verfahren angestoßen.

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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Januar 2017

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