Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) - 07.03.2019
Psychologie wird Psychotherapiestudium integrieren
Akademische Psychologie begrüßt Kabinettsentwurf zur Psychotherapieausbildung, will aber polyvalente Studiengänge anbieten
Mit dem Gesetzesentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zentrale, von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) geforderte Regelungen für die Neuerung auf. "Wir folgen der Einschätzung des BMG, dass die an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen angesiedelten psychologischen Fakultäten am schnellsten in der Lage sein werden, das Studium der Psychotherapie anzubieten" sagt Birgit Spinath, Präsidentin der DGPs. "Die psychologischen Bachelor- und Masterstudiengänge sind bestens dazu geeignet, die im Gesetzesentwurf geforderten wissenschaftlichen und klinisch-praktischen Fertigkeiten zu vermitteln", ergänzt Winfried Rief, Vorsitzender der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung der DGPs. "Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden zukünftig noch besser auf die postgraduale praktische Tätigkeit vorbereitet sein."
Die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verfügen bereits heute über wesentliche Strukturen, die bei der Umsetzung des Ausbildungsziels benötigt werden. Die an den universitären psychologischen Instituten angesiedelten Hochschulambulanzen können bei den berufspraktischen Einsätzen mit direktem Patientenkontakt mitwirken, so dass Praxisphasen direkter Teil des Studiums sind. Deshalb planen die psychologischen Universitätsinstitute, das im Gesetzentwurf neu vorgeschlagene Studium zur Approbation in Psychotherapie nicht als eigenen Studiengang anzubieten, sondern in Psychologie-Studiengänge zu integrieren.
"Wir begrüßen, dass mit den neuen Regelungen und den vorgegebenen ECTS-Punkten ausreichend Spielraum für einen polyvalenten Bachelorabschluss in der Psychologie gegeben wird", erklärt Birgit Spinath. Studierende können sich im Anschluss an das Bachelorstudium nach den neuen Regelungen für unterschiedliche Psychologie-Masterstudiengänge entscheiden, wie zum Beispiel solche, die die gesamte Breite der Psychologie beinhalten, oder solche, die Schwerpunkte etwa in der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie setzen. "Aber auch bei einer Profilierung im Studium in Richtung Psychotherapie-Approbation kann ein akademischer Abschluss in Psychologie erfolgen", erläutert Markus Bühner, der Vorsitzende des Fakultätentages Psychologie, die Vorteile einer solchen Umsetzung der Gesetzesreform.
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), 07.03.2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2019
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