Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) - 31.03.2020
Notbetreuung für psychisch kranke Kinder und Kinder psychisch kranker Eltern
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) zur Notwendigkeit der Notbetreuung von psychisch kranken Kindern und Kindern von psychisch kranken Eltern in Kindertagesstätten und Schulen während der Coronakrise
Mit großer Sorge beobachtet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie die Auswirkungen der Coronakrise auf die Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen und auf Kinder von psychisch kranken Eltern. Durch die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen und die flächendeckenden Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen sind viele Familien in einer schwierigen Lage. Daten aus anderen Ländern zeigen einen deutlichen Anstieg von Konflikten und Misshandlung in Familien als Folgen der Ausgangsbeschränkungen. Die aktuelle Lage erlaubt keine Einschätzung, wann Kitas und Schulen wieder geöffnet werden sollen.
1. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen und von psychisch kranken Eltern bei individuellem Bedarf zu öffnen.
2. Die Notbetreuung aufgrund der fachlichen Einschätzung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten oder eines Facharztes zu ermöglichen.
Diese Maßnahme würde die prekäre Situation von betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien deutlich entschärfen und auch die negativen Folgen auf die psychische und körperliche Gesundheit der Betroffenen abmildern.
Insbesondere die Situation von Kindern und Jugendlichen, die selber an psychischen Erkrankungen leiden, oder mit psychisch kranken Eltern in einem Haushalt leben, hat sich durch Ausgangsbeschränkungen und die fehlende Außerhausbetreuung dramatisch verschärft:
Die Öffnung der Notbetreuung in Kitas und Schulen für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche und für Kinder psychisch kranker Eltern ist dringend notwendig. Die aktuellen Regelungen zur Notbetreuung der einzelnen Bundesländer sind nicht ausreichend, da in der Regel nur eine Notbetreuung bei akuter Kindeswohlgefährdung durch Veranlassung der Jugendämter möglich ist. Dies stellt eine hohe Hürde dar und geht am Bedarf von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und Kindern von psychisch kranken Eltern in den meisten Fällen vorbei.
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), 31.03.2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2020
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