Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


JUSTIZ/223: Kampf gegen Bau eines Mastputenstalls in Nordrhein-Westfalen geht weiter (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 11. Mai 2016

Weitere Schritte zur Verbandsklage eingeleitet:

Kampf gegen Bau eines Mastputenstalls in Nordrhein-Westfalen geht weiter


Der Deutsche Tierschutzbund hat beim Verwaltungsgericht Münster die Klagebegründung zum Bauvorhaben eines Putenmästers eingereicht. Die Tierschützer gehen davon aus, dass die erteilte Baugenehmigung u.a. wegen der hohen Besatzdichte gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt. Die Puten können ihre Grundbedürfnisse nicht ausleben und es ist mit Gesundheitsschäden und Leiden für die Tiere zu rechnen. Im August letzten Jahres hatte der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinem Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Tierschutz-Verbandsklage Einwendungen gegen das Bauvorhaben eines Putenmästers eingelegt. "Die vorgesehene Putenhaltung ist tierschutzwidrig. Das zeigt unsere Klagebegründung klar und konsequent", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der beantragte Stallbau entspricht nach den vorliegenden Unterlagen einer klassischen konventionellen Putenhaltung: Die Tiere leben dort üblicherweise auf engstem Raum ohne Außenklimakontakt, ohne ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten und artgerechte Ruheplätze. Aus Sicht der Tierschützer steht die Putenhaltung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund weist zudem darauf hin, dass in den konventionellen Stallbauten Tiere eingesetzt werden, die die Kriterien einer Qualzucht erfüllen. In Deutschland leben jährlich etwa 37 Millionen Puten in konventioneller Haltung.

Bisher gibt es keine besondere Verordnung zur Haltung von Puten, es gilt alleine das Tierschutzgesetz. Als Grundlage für diesen Bau wurde die "freiwillige Vereinbarung der Putenwirtschaft" herangezogen, nach der bis zu 52 bzw. 58 Kilogramm pro Quadratmeter Bodenfläche vereinbart sind. Dies entspricht zum Ende der Mast etwa drei Hähnen bzw. fünf Hennen eng gedrängt auf einem Quadratmeter. Aufgrund der züchterischen Manipulation der genetischen Anlagen der Tiere auf maximale Mastendgewichte, mit hohem Anteil an Brustmuskelfleisch (Putenbrust) leiden die Tiere unter Gleichgewichtsstörungen, schmerzhaften Fehlstellungen und Degenerationen der Beine. Der Platzmangel, die strukturlose und enge Umgebung sowie die zuchtbedingten Probleme des Bewegungsapparates verhindern, dass Puten ihr arteigenes Verhalten ausleben können. Die Folgen sind Schmerzen, Leiden sowie massive Verhaltensstörungen, wie Federpicken und Kannibalismus, die bis zum Tod der Puten führen können.

Hintergrund Verbandsklage

Die Tierschutz-Verbandsklage, die mittlerweile in sieben Bundesländern eingeführt wurde und in mehreren anderen Bundesländern auf der politischen Agenda steht, ist ein zentrales Element zur Umsetzung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz. Sie hilft, geltendes Tierschutzrecht durchzusetzen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Tiernutzern und dem Tierschutz herzustellen.

*

Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 11. Mai 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang