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MELDUNG/340: Klage gegen das Kanzleramt (Albert Schweitzer Stiftung)


Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt - 20. September 2017

Klage gegen das Kanzleramt

Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt Tierschutzstiftung vermutet, dass Informationen zurückgehalten werden.


Mahi Klosterhalfen von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat Klage gegen das Bundeskanzleramt beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Geschäftsführer der Tierschutzstiftung will vom Kanzleramt wissen, mit welchen Tierschutzfragen sich Merkel während ihrer Kanzlerschaft beschäftigt hat. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist er berechtigt, Einsicht in Akten zu erhalten, die etwa zu Interviews und Stellungnahmen Merkels zum Tierschutz erstellt wurden. Das Kanzleramt bestreitet jedoch die Existenz solcher Dokumente oder verwehrt ihm die Einsicht zu bestimmten Akten. Daher lässt Klosterhalfen sein Recht auf Akteneinsicht jetzt gerichtlich prüfen.

»Für mich ist offensichtlich, dass das Kanzleramt Informationen zurückhält«, sagt Klosterhalfen. »Das Kanzleramt erweckt den Eindruck, dass Tierschutz praktisch nie auf Merkels Agenda stand, und dass es zu bestimmten Vorgängen keine Akten gäbe. Das ist unglaubwürdig.« So verweist es nur auf wenige Dokumente wie die im Internet zugängliche Endversion einer Rede Merkels vor dem Deutschen Bauernverband. »Das ist mir viel zu dünn«, kommentiert Klosterhalfen. »Merkels Reden sind ja nicht aus dem Nichts heraus entstanden, wie das Kanzleramt suggeriert. Es muss dazu entsprechende Dokumente geben mit Kommentaren derjenigen, die diese Reden vorbereitet haben.«

In einigen wenigen Fällen gibt das Kanzleramt zu, dass es Akten über Stellungnahmen zum Tierschutz von Merkel gibt; es verweigert jedoch deren Herausgabe mit Verweis auf den Schutz internationaler Beziehungen. So hat sich Merkel 2007 mit dem damaligen britischen Premierminister Tony Blair über die Robbenjagd in Kanada ausgetauscht. Aus Klosterhalfens Sicht ist es in diesem Fall nicht zulässig, die Akteneinsicht zu verweigern; besonders wichtige Gründe, die das rechtfertigen, gibt es hier nämlich nicht. »Staatskrisen oder Gefahren dürften sich durch eine Veröffentlichung der entsprechenden Akte nicht ergeben«, so Klosterhalfen. Zur Frage, ob die Blair-Akte unter Verschluss gehalten werden darf, wird sich ebenfalls das Gericht äußern.

Als brisant schätzt die Albert Schweitzer Stiftung weiterhin ein, dass es zum Portal http://www.direktzu.de/kanzlerin/ angeblich ebenso keine Akten über Antworten zu Fragen des Tierschutzes gibt. Die in dem Bürgerportal gestellten Tierschutzfragen hat das Bundespresseamt mit Merkel-Foto vermeintlich »im Auftrag der Bundeskanzlerin« beantwortet. »Hier wird der Eindruck erweckt, dass man einen direkten Draht zur Kanzlerin bekommen könnte. Wären die Antworten über Merkels Schreibtisch gegangen, müsste es Akten geben. In Wirklichkeit scheint sich Angela Merkel mit den konkreten Anfragen im Portal überhaupt nicht auseinanderzusetzen«, schließt Klosterhalfen.


Über das Informationsfreiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es Privatpersonen, Einsicht in amtliche Informationen zu erhalten. Wenn Angela Merkel zum Beispiel eine Rede hält, wird diese von verschiedenen Stellen vorbereitet und kommentiert. Jede Privatperson hat das Recht, die dabei entstehenden Akten einzusehen - eigentlich. In besonders gewichtigen Fällen wie der Terrorabwehr kann die Herausgabe abgelehnt werden.


Albert Schweitzers Ethik der »Ehrfurcht vor dem Leben« schloss Tiere mit ein. Er engagierte sich daher stets für den Tierschutz und lebte in seinen späteren Jahren vegetarisch. In seinem Gedenken setzt sich die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt seit dem Jahr 2000 gegen die Massentierhaltung und für die Verbreitung der veganen Lebensweise ein. Mehr erfahren Sie auf albert-schweitzer-stiftung.de sowie über @SchweitzerTiere auf Twitter.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. September 2017
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
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Telefon: +49 (0)30 - 400 54 68 - 0 | Fax: +49 (0)30 - 400 54 68 - 69
E-Mail: kontakt@albert-schweitzer-stiftung.de
Internet: www.albert-schweitzer-stifung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2017

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