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POLITIK/458: Tierschutz-TÜV - Mehr Gedanken an Tierwohl, weniger an Profit (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 14. Februar 2008

Tierschutz-TÜV und Tierschutzbericht im Deutschen Bundestag:

Mehr Gedanken an Tierwohl, weniger an Profit


Am morgigen Freitag, 15. Februar 2008, findet im Deutschen Bundestag die Generaldebatte über den Tierschutzbericht der Bundesregierung 2007 statt. Zudem wird das Parlament über die Änderung des Tierschutzgesetzes debattieren, mit der der Weg für den so genannten Tierschutz-TÜV freigemacht werden soll. Der Deutsche Tierschutzbund hofft auf ein klares Signal, dass das Tierwohl und nicht das Interesse der Agrarindustrie im Mittelpunkt allen tierschutzpolitischen Handelns der Bundesregierung steht.

Auch wenn der Tierschutzbericht bereits im April 2007 im Kabinett beraten wurde, kommt es erst jetzt zur parlamentarischen Generaldebatte. Diese ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes aber von besonderer Bedeutung. Denn bisher wurde ein solcher Bericht alle zwei Jahre vorgelegt, auf Antrag des Bundesministers Seehofer wird dieser Rhythmus auf vier Jahre erhöht. Das kritisiert der Deutsche Tierschutzbund scharf und fordert die Bundesregierung auf, diesen Beschluss rückgängig zu machen. Vier Jahre sind zu lang, um nachhaltig Entwicklungen im Sinne des Tier- und Verbraucherschutzes zu steuern.

Inhaltlich teilt der Verband nicht die streckenweise formulierte Begeisterung der Bundesregierung über Fortschritte im Tierschutz, insbesondere bei den Themen Legehennen, Schweine und Broiler (Masthähnchen). Bei diesen Tierarten haben sich die Haltungsbedingungen sogar teilweise verschlechtert. Zwar hat es in einzelnen Bereichen kleine Fortschritte gegeben, in entscheidenden Fragen stehen tierschutzgerechte Rahmenbedingungen jedoch noch aus. Das gilt nicht nur für die Kaninchenmast, sondern auch z.B. im Bereich der Tierversuche.

"Was immer noch fehlt, ist der Blick auf das Wohl der Tiere und weniger auf die Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung. Noch immer werden Tiere in nicht artgerechte Haltungssysteme hineingezwängt. Dabei sollten die Haltungssysteme den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden und eben nicht andersherum", bilanziert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Tierschutzlage besonders in der industriellen Landwirtschaft.

Der Tierschutz-TÜV, für den der Bundestag heute mit der Änderung des Tierschutzgesetzes den Weg freimachen will, ist daher dringend notwendig. Damit soll u.a. die Voraussetzung für ein bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme geschaffen werden. Das Verfahren selbst muss dann durch eine Verordnung festgelegt werden. Grundsätzlich könnte damit schon bei der Entwicklung neuer Tierhaltungssysteme - wie z.B. für Legehennen - sichergestellt werden, dass sie den Bedürfnissen der Tiere wirklich entsprechen. Dies könnte Herstellern und Tierhaltern mehr Sicherheit bei der Erfüllung des Tierschutzgesetzes bieten und vor allem den Tieren späteres Leid ersparen. Vorraussetzung bleibt aber, dass Prüfung und Zulassung auf fachlichen Erkenntnissen basieren.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 14. Februar 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2008