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POLITIK/593: Bundestag - Tierschutzdebatte im Ausschussverfahren (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 15. März 2011

Bundestag: Tierschutzdebatte im Ausschussverfahren


Gleich zwei tierschutzrelevante Anträge stehen morgen (16.3.) im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages auf der Tagesordnung. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird der Ausschuss erneut über die Entlastung der Tierheime und ein Verbot des Schenkelbrands bei Pferden beraten und eine Beschlussempfehlung für das Plenum abgeben. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Anträge und erwartet parteiübergreifende Zustimmung im Sinne des Tierschutzes.

"Wir freuen uns, dass die politische Diskussion zur Tierheimnotlage weitergeführt wird und erwarten eine breite Zustimmung im Ausschussverfahren - für die Tierheime und losgelöst von parteipolitischen Farbenspielen", äußert sich Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Seit Jahrzehnten erfüllen die Tierheime Aufgaben für die öffentliche Hand, etwa bei der Fundtierbetreuung. Die Kommunen, ebenso wie Bund und Länder, zahlen dafür jedoch keine kostendeckenden Zuschüsse. So mussten Spendengelder immer häufiger für diese Zwecke verwendet werden. Dieses Geld fehlt nun bei überfälligen Investitionen, wie zur Erhaltung des Betriebes (Zwinger, Gebäude, Heizung). Hinzu kommen die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, aber auch der Sozialgesetzgebung, die sich im praktischen Tierschutz negativ niederschlagen. Immer mehr Tiere werden aus finanziellen Gründen abgegeben. Die Verweildauer von Tieren in den Tierheimen erhöht sich und damit auch die Kosten.


Brandzeichen bei Pferden

Ein zweiter Antrag der SPD-Fraktion thematisiert den Schenkelbrand bei Pferden. "Völlig überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen beispielsweise als Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner aus züchterischer Eitelkeit heraus", kritisiert Wolfgang Apel. "Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesrat haben den Handlungsbedarf längst erkannt und fordern übereinstimmend ein Ende dieser Tierqual. Nun darf es nicht am Bundestag scheitern", erläutert Apel weiter. Die Ausschussmitglieder, die jetzt gegen den Antrag stimmen, stellen sich nicht nur gegen den Tierschutz, sondern ignorieren die politische Arbeit von Bundesrat und Bundesregierung. Alternativen zum Brandzeichen sind längst vorhanden. Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Das "Chippen" ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell identifizierbar. Fohlen erleiden durch Brandzeichen Verbrennungen dritten Grades, dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 15. März 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2011