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POLITIK/635: Ende der Kleingruppenkäfige ab 2023 - Setzt Aigner die Verordnung in Kraft? (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. März 2012

Bundesrat: Ende der Kleingruppenkäfige ab 2023 - Setzt Aigner die Verordnung in Kraft?


Der Bundesrat hat heute dem "Kleingruppenkäfig-Kompromiss" der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zugestimmt. Gemeinsam hatten sie einen Antrag vorgelegt, der für das Ende der Kleingruppenkäfige eine Übergangsfrist bis 2023 - statt wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ursprünglich angedacht bis 2035 - vorsieht. In Härtefällen kann ein Weiterbetrieb der Käfige bis 2025 erlaubt werden. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, dazu: "Die Bestandsschutzfrist, die nun mindestens elf Jahre beträgt, halten wir immer noch für nicht vertretbar. Aber natürlich begrüßen wir, dass es zu einem Kompromiss gekommen ist, mit dem zumindest verhindert wurde, dass die Hühner noch endlos in den Käfigen gequält werden. Jetzt muss die Bundesministerin dies unverzüglich in Kraft setzen, damit den Eierbaronen keine Schlupflöcher bleiben. Es gibt keine Argumente mehr dagegen, auch keine verfassungsrechtlichen, die Hühner-Käfigqual zu beenden."

Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen für nichtig erklärt. Eine Neuregelung musste bis April gefunden werden. Die Struktur der Käfigsysteme bietet den Legehennen keine Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Es gibt keine vernünftigen Argumente dafür, auf weitere Zugeständnisse zu pochen. Bereits im Vorfeld hatte das Bundesministerium Zweifel an der verfassungsrechtlichen Grundlage für eine Frist bis 2023 angemeldet. "Die überwältigende Mehrheit des Bundesrates will ein Ende bis 2023. Es wäre nicht erklärbar, wenn Ilse Aigner das nun nicht akzeptiert und die Verfassung als Begründung vorschiebt. Damit würde sie nicht nur die Hühnerqual verlängern, sie würde die Bundesländer ja auch zu Verfassungsbrechern erklären. Wenn der Atomausstieg in wenigen Jahren geht, dann muss das auch für Freiheit von Mitgeschöpfen möglich sein", kommentiert Schröder.


Chronologie: Kampf für das Käfigverbot

Seit dem verstärkten Aufkommen der Käfige für Legehennen Mitte der 1960er Jahre kämpft der Deutsche Tierschutzbund gegen diese Haltung und für tiergerechtere alternative Haltungssysteme. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. Betreiber von Käfigbatterien ignorierten das mittlerweile erlassene Verbot der Käfighaltung. Die CDU/CSU-/FDP-Bundesregierung und eine Bundesratsmehrheit machte das Verbot wieder rückgängig: 2006 trat eine geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft, nach der Hühnerkäfige weiterhin erlaubt blieben. 2007 legte die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage gegen die sogenannten Kleingruppenkäfige ein. 2010 gab das BVG dieser Klage Recht.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. März 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2012