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POLITIK/775: Bundesrat entscheidet über Anbindehaltung von Rindern und Kennzeichnung von Eiprodukten (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 21. April 2016

Bundesrat entscheidet über Anbindehaltung von Rindern und Kennzeichnung von Eiprodukten


Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Bundesrat auf, am morgigen Freitag, 22. April, für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern zu stimmen. Zudem plädiert der Verband dafür, eine Entscheidung für die Kennzeichnung von Ei enthaltenden Produkten zu fällen. Die Tierschützer begrüßen beide Entschließungsanträge, die aus Hessen bzw. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht wurden. Beim Verbot der Anbindehaltung kritisiert der Verband jedoch die zu lange Übergangsfrist und die Tatsache, dass das Verbot lediglich für die ganzjährige, nicht aber auch für die saisonale Anbindehaltung gilt.

"Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat in Sachen Anbindehaltung morgen im Sinne des Tierschutzes entscheidet und nicht länger duldet, dass die Tiere ohne jede Möglichkeit der freien Bewegung gehalten werden dürfen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Ebenso hoffen wir, dass endlich eine Kennzeichnung von Eiprodukten auf den Weg gebracht wird, damit Käfigeier nicht länger versteckt und für den Verbraucher nicht ersichtlich in den verschiedensten Produkten enthalten sein können."

Anbindehaltung nicht länger zeitgemäß

Der hessische Antrag sieht ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern vor, was jedoch bedeutet, dass die Tiere zu bestimmten Zeiten weiter angebunden sein dürfen. So haben die Kühe etwa bei einer saisonalen Anbindehaltung einige Monate im Jahr Freigang auf die Weide oder in einen Laufhof. In den Wintermonaten jedoch stehen sie angebunden im Stall. Dann ist die Bewegungsfreiheit auf das Äußerste eingeschränkt - die Kuh kann sich lediglich ablegen oder aufrichten. Die Anbindung schränkt viele Verhaltensweisen erheblich ein und führt zu Schäden am Bewegungsapparat. Aus Tierschutzsicht bräuchte es dringend ein generelles Verbot dieser veralteten Haltungsform. Dieses dürfte zudem nicht nur für Milchkühe, sondern müsste unbedingt auch für Mutterkühe, Mastrinder und Jungvieh Gültigkeit haben. Da ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung voraussichtlich erst im Jahr 2028 greifen wird, müssten bis dahin zumindest verpflichtende Mindestvorgaben für bestehende Anbindeställe formuliert werden.

Kennzeichnungspflicht für Eiprodukte

Etwa 40 Prozent der in Deutschland produzierten Eier werden in Produkten verarbeitet, ohne dass der Verbraucher darüber aufgeklärt werden muss, aus welchem Haltungssystem die Eier stammen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon seit Jahren eine verpflichtende Kennzeichnung entsprechend den Haltungssystemen der Legehennen und unterstützt daher den Antrag von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, über den morgen im Bundesratsplenum abgestimmt wird. "Der Verbraucher hat bereits gezeigt, dass er keine Käfigeier wünscht, auch nicht versteckt. Selbst der Bundesverband Deutsches Ei hat sich gemeinsam mit uns an den Bundesminister gewandt und sich für eine solche Kennzeichnung ausgesprochen. Herr Minister Schmidt, geben Sie endlich Ihr Zögern auf!", fordert Schröder.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 21. April 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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