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POLITIK/863: Verordnung zur Ferkelbetäubung im Agrarausschuss (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 31. Mai 2019

Verordnung zur Ferkelbetäubung im Agrarausschuss

- Kritik vom Deutschen Tierschutzbund
- Isofluran-Methode ist keine Dauerlösung


Am kommenden Mittwoch (5. Juni) berät der Agrarausschuss des Bundestags darüber, ob Landwirte ihre Ferkel bei der Kastration zukünftig selbst mit dem Narkosegas Isofluran betäuben dürfen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dafür eine "Ferkelbetäubungssachkundeverordnung" (FerkBetSachkV) vorgelegt. Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Öffnung der Isofluran-Methode für Landwirte kritisch und macht deutlich, dass langfristig ganz auf die Kastration verzichtet werden muss. Der Verband hat sich daher auch vorab schriftlich an die Mitglieder des Ausschusses gewandt und diese aufgefordert, die Verordnung zu überarbeiten oder aufzuheben.

"Die Isofluran-Methode kann und darf keine Dauerlösung für die Branche werden", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Nach wie vor werden Schweine ihrem Haltungssystem angepasst, anstatt die Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Langfristig muss es das erklärte Ziel sein, auf jegliche Amputation zu verzichten. Durch das Vorantreiben der Isofluran-Methode ist derzeit aber zu befürchten, dass die anderen Methoden - Immunokastration und Ebermast - aus den Augen verloren werden, obwohl diese minimal oder nicht-invasiv und aus Tierschutzsicht daher klar zu bevorzugen sind." Der Verband macht zudem deutlich, dass chirurgische Eingriffe - wenn notwendig - grundsätzlich immer von einem Tierarzt durchgeführt werden sollten. Die Öffnung der Isofluran-Methode für den Landwirt könnte aus Sicht der Tierschützer nur erfolgen, wenn bestimmte Anforderungen an Tierschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz erfüllt wären. "Die Verordnung, die Bundesministerin Klöckner vorgelegt hat, erfüllt diese von uns gestellten Anforderungen noch nicht. Deshalb lehnen wir sie in ihrer aktuellen Version ab", so Schröder. "Die Isofluran-Methode kann derzeit nur unter Erhalt des Tierarztvorbehaltes eine Alternative sein."


Hintergrund:
Bislang war und ist es in Deutschland Standard, Ferkel in der konventionellen Tierhaltung betäubungslos zu kastrieren - für Landwirte die billigste und auch einfachste Methode. Die betäubungslose Kastration wird jedoch ab 2021 verboten sein. Ein Verbot, das bereits ab 2019 gelten sollte, wurde Ende 2018 auf Druck der Branche gekippt und um zwei Jahre hinausgezögert. Die Isoflurannarkose wird von der Branche als Alternativmethode noch kritisch bewertet, da sie bis jetzt nur durch Tierärzte angewendet werden darf. Somit bedeutet die Isofluran-Methode u.a. hinsichtlich der entstehenden Kosten mehr Aufwand und auch Logistikprobleme für Tierarzt und Landwirt.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 31. Mai 2019
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2019

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