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POLITIK/875: Kastenstand - Es braucht jetzt den sofortigen Vollzug (TSB)


Deutscher Tierschutzbund - 3. März 2020

Kommentar
Kastenstand: Es braucht jetzt den sofortigen Vollzug


Die heutige Verhandlung der Staatssekretäre und Amtschefs von Bund und Ländern im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) um eine Einigung in Sachen Kastenstand zu erzielen, ist offenbar gescheitert. Es wurde eine Vertagung bis voraussichtlich Mai beschlossen. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

"Politisch gesehen geht die Hängepartie um den Kastenstand weiter. Das Verfahren ist zwar noch offen, aber die Dauer und der Ablauf der Verhandlungen sind ein Offenbarungseid der Politik. Um das Tier geht es schon lange nicht mehr, sondern nur noch um die ökonomischen Interessen der Halter und mögliche finanzielle Folgen für die Länder, die ja den Vollzug zu verantworten hätten. Vom Geist des Magdeburger Urteils ist nichts mehr erhalten. Das wirft neben politischen Fragen auch ganz grundsätzliche rechtsstaatliche Fragen auf. Denn bei allem Verständnis für die Landwirte und die Vollzugsbehörden: Beide Parteien haben die 1988 erstellte und seit 1992 geltende Vorgabe der damaligen Schweinehaltungsverordnung und der 2006 in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung übernommene Vorgabe, dass Sauen ihre Gliedmaßen in Seitenlage im Kastenstand ausstrecken können müssen, jahrelang ignoriert. Man stelle sich vor, was das bei anderen Gesetzen oder Verordnungen auslösen würde. Sicher nicht die Korrektur des Rechts, wie sie mit dem Verordnungsentwurf von Julia Klöckner angestrebt wird.

Unsere Geduld ist am Ende. Wir fordern jetzt den sofortigen Vollzug des geltenden Rechts. Und da die Veterinäre die Ställe seit 30 Jahren unbeanstandet gelassen haben, müssen Bund und Länder gegebenenfalls eben Schadensersatz zahlen. Die Bauernmilliarde als Unterstützung zur Umsetzung der Dünge-Verordnung war haushaltstechnisch ja auch kein Problem. In der gleichen Größenordnung Geld für einen tiergerechten Umbau der Ställe zur Verfügung zu stellen sollte also hier und jetzt auch machbar sein."

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Quelle:
Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 3. März 2020
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2020

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