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SCHLACHTEN/068: Möglichst keine trächtigen Tiere schlachten (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 120 vom 23.05.14

BMEL-Appell an Rinderhalter: Möglichst keine trächtigen Tiere schlachten

Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth kündigt Forschungsprojekt an.



Wissenschaftliche Erkenntnisse aus jüngerer Zeit weisen darauf hin, dass Schlachtungen trächtiger Kühe in Deutschland und in der EU in mehr als nur einzelnen Fällen vorkommen. Auch wenn belastbare Statistiken fehlen, stellt dennoch jede einzelne Schlachtung einer hochträchtigen Kuh ein Tierschutzproblem dar. Feten empfinden zumindest ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung bei der Schlachtung des Muttertieres Schmerzen und Leiden bis zu ihrem eigenen Tod infolge von Sauerstoffmangel. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht deshalb Handlungsbedarf, um das Schlachten hochträchtiger Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit so weit wie möglich zu verhindern.

"Wir dürfen das Schlachten oder Töten dieser Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen dulden, z. B. im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen", betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth.

Sie sagte weiter: "Wir sind deshalb bereits in Brüssel aktiv geworden und werden auch weiterhin bei der Kommission einfordern, sich der Lösung des Problems anzunehmen. Die Kommission hat bereits zugesagt, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Klärung der noch offenen Fragen zur Problematik des Schlachtens trächtiger Tiere zu erteilen. Aus unserer Sicht sollte dabei auch die Notwendigkeit von Regelungen zu Betäubungs- und Tötungsverfahren für Feten geprüft werden.

"Zusätzlich planen wir ein entsprechendes Forschungsprojekt zu beauftragen, um die Ursachen des Schlachtens trächtiger Tiere in Deutschland herauszufinden", erläuterte Flachsbarth. Dabei sollen Erkenntnisse gesammelt werden, wie viele trächtige Tiere geschlachtet werden. Berücksichtigt werden sollen verschiedene Tier- und Nutzungsarten.

Neben dem weiteren Fortgang der auf EU-Ebene angestoßenen Maßnahmen prüft das BMEL derzeit, inwieweit es Spielraum für nationale Vorschriften gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke der Schlachtung oder deren Transport zu beschränken.

Zwischenzeitlich appelliert das BMEL an die Tierhalter, den Trächtigkeitsstatus der Tiere bei der Entscheidung zur Schlachtung zu beachten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 120 vom 23.05.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2014