Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

TIERVERSUCH/558: EU-weites Aus für Kosmetik-Tierversuche bleibt erhalten! (tierrechte)


tierrechte 1.13 - Nr. 62, März 2013
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Erfolgreiche Kampagne "Nein zu Tierqual-Kosmetik!"
EU-weites Aus für Kosmetik-Tierversuche bleibt erhalten!

Von Stephanie Elsner



Ein Meilenstein im über 30-jährigen Kampf gegen Tierversuche für Kosmetika bleibt erhalten. Am 30. Januar bestätigte EU-Kommissar Tonio Borg: Das EU-weite Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getestete Kosmetika wird nicht verschoben und tritt ab 11. März in Kraft. Für dieses Ziel hatte die Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) - mit der unser Bundesverband gemeinsam kämpft - vor zwei Jahren eine Kampagne gestartet und im Oktober 2012 rund eine viertel Million Unterschriften an den Petitionsausschuss des EU-Parlaments überreicht. Der Bundesverband dankt allen herzlichst, die sich beteiligt sowie Unterschriften gesammelt haben!


Seit den 70er Jahren setzten wir Tierversuchsgegner uns offensiv gegen Tierversuche für Kosmetika ein, Siege zugunsten der Tiere wurden aber nur etappenweise errungen. Dennoch haben wir jetzt allen Grund zur Freude. Obwohl noch nicht ausreichend tierversuchsfreie Verfahren anerkannt sind, tritt ab dem 11. März 2013 (gemäß 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie von 2003) die letzte Stufe des Vermarktungsverbots für in Tierversuchen getestete Kosmetika und deren Inhaltsstoffe in Kraft. Damit gibt es EU-weit keine Tierversuche mehr für Kosmetik. Kosmetische Produkte mit tierexperimentell geprüften Substanzen, die ausschließlich für Kosmetika bestimmt sind, dürfen nun nicht mehr verkauft werden. Das Verbot betrifft auch den Import von solchen Kosmetika, die außerhalb der EU im Tierversuch geprüft wurden.


Leidige Verbots-Verschiebungen

Die Historie von Gesetzesregelungen und Terminverschiebungen ist lang. Das jetzt Wirklichkeit gewordene Verkaufsverbot sollte ursprünglich bereits 1998 in Kraft treten. Weil es keine anerkannten Ersatzverfahren gab, wurde es mehrmals verschoben. In 2003 einigte sich die EU mit der 7. Änderung zur Kosmetik-Richtlinie auf einen Kompromiss, der den Anfang vom Ende der Kosmetik-Tierversuche einleiten sollte. Damit wurden Tierversuche für das fertige Kosmetikprodukt einschließlich seiner Vermarktung bereits seit 11. September 2004 europaweit verboten. Außerdem wurden sämtliche Kosmetik-Tierversuche für die Rohstoffe und Einzelbestandteile verboten und zwar in zwei Stufen - beginnend mit dem 11. März 2009 und endend mit dem 11. März 2013, unabhängig davon, ob Ersatzverfahren zur Verfügung stehen oder nicht. Parallel hierzu gilt das für den Erfolg unentbehrliche Vermarktungsverbot von Kosmetika, die tierexperimentell geprüfte Inhaltsstoffe enthalten.

Dass die EU wiederum eine Verschiebung erwirken wollte, war eine Ungeheuerlichkeit und demonstriert einmal mehr den großen Einfluss der Wirtschaft und deren Lobbyverbände.


Anschub für Tierversuchsfreiheit

Leider ist mit der ab dem 11. März 2013 in Kraft getreten Stufe nicht jegliche in der EU erhältliche Kosmetik tierversuchsfrei. Denn das Verbot trifft nur für Substanzen zu, die ausschließlich in Kosmetikprodukten verwendet werden. Für Substanzen, die auch in anderen Bereichen wie z. B. der Industrie eingesetzt werden, gilt die Testung nach dem Chemikalienrecht, welches Tierversuche zulässt. Trotzdem ist die Durchsetzung des Verbots ein großer Erfolg für die Tiere, die Tierversuchsgegner und die EU-weite öffentliche Protestbewegung. Zum einen, weil der Angriff auf geltendes Recht erfolgreich abgewehrt werden konnte. Und zum anderen, weil es das bislang noch nie gegeben hat: Verbotsregeln für Tierversuche, die in Kraft treten, selbst wenn noch keine Ersatzverfahren vorhanden sind. Durch das Verbot entsteht nun Druck, die fehlenden tierversuchsfreien Methoden zu entwickeln. Die neuen Verfahren können auch dazu beitragen, Tierversuche in der Chemikalien-Prüfung zu reduzieren. Eine wichtige Etappe ist geschafft. Wir Tierversuchsgegner müssen nun weiter dafür kämpfen, dass Chemikalien tierversuchsfrei getestet werden. Denn erst dann wird die Kosmetik vollständig frei von Tierversuchen sein.


Die tierrechte-Redaktion erreichte die Erfolgsnachricht bereits nach Redaktionsschluss. Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie daher auf der Internetseiten unter:
www.mag.tierrechte.de/78

*

Quelle:
tierrechte 1.13 - Nr. 62/März 2013, S. 14
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
tierrechte erscheint viermal jährlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2013