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TIERVERSUCH/657: Türöffner Vermarktungsverbot (tierrechte)


tierrechte 3.15 - Nr. 72, September 2015
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

Türöffner Vermarktungsverbot

Dr. Christiane Baumgartl-Simons


Als Vorbild für ein Tierversuchsverbot für Haushaltsprodukte dient das seit 2013 geltende EU-weite Vermarktungsverbot für Kosmetik-Tierversuche. Ein solches Verbot wirkt wie ein Katalysator für die Entwicklung tierversuchsfreier Teststrategien. Dies ist auch im Sinne der EU-Kommission, die das Ziel verfolgt, die tierversuchsfreien Verfahren perspektivisch nicht nur zur Prüfung von Kosmetika, sondern von allen Konsumgütern (auch Arzneimitteln) zu nutzen.


Anfang 2013 stand das Vermarktungsverbot für tierexperimentell getestete Kosmetik auf der Kippe. Wirtschaft und Lobbyverbände beharrten auf einer Verschiebung. Erst sollten alle Tests für die komplette tierversuchsfreie Testung der Produkte zur Verfügung stehen. Europas Tierversuchsgegner kämpften bis zuletzt für die termingerechte Verbotseinführung - und siegten: Das EU-weite Vermarktungsverbot trat termingerecht am 11. März 2013 in Kraft. Mit dieser Entscheidung stellte die EU-Kommission die Weichen zu Gunsten des Tierschutzes. Erstaunlich, denn der Gegendruck der Lobbyverbände war groß.

In ihrem Bericht an das Europäische Parlament (1) begründet die EU-Kommission ihren Beschluss.


Tierschutz vor Marktinteressen

Wir haben uns den Bericht genau angesehen und stellen fest: Das Vermarktungsverbot für tierexperimentell getestete Kosmetik wird von der EU-Kommission als Türöffner für die tierversuchsfreie Testung aller Konsumgüter inklusive der Arzneimittel bewertet - eine denkbar gute Voraussetzung für unsere europaweite Kampagne für tierversuchsfreie Haushaltsprodukte. Das Vermarktungsverbot ist nach Ansicht der EU-Kommission absolut im Sinn des EU-Reformvertrags, der den Tierschutz als Zielbestimmung enthält. Es berücksichtigt die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU, tierversuchsfreie Verfahren zu fördern und das Ende der Tierversuche zu verfolgen. Die Gesundheit des Menschen wird durch das Vermarktungsverbot nicht beeinträchtigt. Sofern die Unbedenklichkeit des Produktes nicht tierversuchsfrei erbracht werden kann, kommt das Produkt mit den fraglichen Bestandteilen nicht auf den Markt.


Vermarktungsverbot mit internationaler Signalwirkung

Von dem Vermarktungsverbot in der EU geht eine internationale Signalwirkung zur Entwicklung neuer Methoden aus. Es setzt Anreize für Drittstaaten, mit Europa an einem Strang zu ziehen und in tierversuchsfreie Methoden zu investieren, denn sonst können sie ihre Kosmetikprodukte in der EU nicht vermarkten. Ziel ist, so die EU-Kommission, die neuen Methoden in die internationalen Prüfvorschriften aufzunehmen, damit sie weltweit gelten. Für Chemikalien sind dies die OECD-Prüfrichtlinien. Damit wird auch eine Verlagerung der Tierversuche in Drittländer unterbunden. Die EU verfolgt außerdem, daß tierversuchsfreie Methoden in die Unionsagenda für Handel und Internationale Zusammenarbeit aufgenommen werden. So werden die tierleidfreien Tests in alle Erdteile (auch China) getragen.


Alle Konsumgüter tierversuchsfrei testen

Der Kommissionsbericht hebt hervor, dass die tierversuchsfreien Testverfahren nicht nur zur Prüfung von Kosmetika, sondern von allen Konsumgütern (auch Arzneimitteln) genutzt werden sollen. Die Einhaltung des Vermarktungsverbotes in der EU setze ein wichtiges Signal für die Schwerpunktverlagerung vom Tierversuch auf tierversuchsfreie Verfahren zur Bewertung der Sicherheit von Substanzen. Ein EU-weites Vermarktungsverbot ist der Katalysator für tierversuchsfreie Teststrategien. Schon vor Inkrafttreten hat das Verbot die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren angestoßen, außerhalb der EU und auch jenseits des Kosmetikbereichs.


Vermarktungsverbot fördert Innovation

Als im Jahr 1998 das 1993 beschlossene Verbot in Kraft treten sollte, aber wegen der fehlenden Verfahren verschoben wurde, gab es sechs tierversuchsfreie Methoden. Zwischen 2003 und 2009 stieg die Zahl auf 13. Diese Entwicklung ist auf die beschlossene Verbotsregelung zurückzuführen. Sie führte bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie dazu, dass neue Gremien eingerichtet wurden wie die europäische Partnerschaft der Kosmetikindustrie zur Entwicklung tierversuchsfreier Methoden. Außerdem stellte die EU-Kommission zwischen 2007 und 2011 etwa 238 Millionen Euro zur Erforschung tierversuchsfreier Verfahren zur Verfügung. Für die Jahre 2011 bis 2015 folgten nochmals 50 Millionen Euro, aufgebracht von Kosmetikindustrie und EU-Kommission.


Kontrolle des Vermarktungsverbotes

Ob geltendes Recht auch tatsächlich in der Praxis angewendet wird, hängt jedoch wesentlich von praxistauglichen Kontrollsystemen ab. Die so genannten Produktinformationsdateien enthalten alle Angaben zu den erhobenen Sicherheitsdaten der Kosmetik und ihrer Inhaltsstoffe. In diesen Dateien können die Behörden feststellen, ob neue Tierversuche gemacht wurden. Werden Tierversuche für Drittländer gemacht, so dürfen diese gewonnenen Daten nicht als Grundlage für die Sicherheitsbewertung des kosmetischen Produktes in der EU verwendet werden. Die EU-Marktaufsichtsbehörde unterhält zu diesem Zweck eine Plattform, auf der alle verwendeten Daten aus Tierversuchen eingetragen werden müssen. Daraus geht hervor, wann die Tierversuche durchgeführt wurden, wer sie durchgeführt hat und in welchem Land sie erfolgten. Fanden die Experimente nach 2013 statt, müssen Informationen über den Einsatz des Wirkstoffs in nicht kosmetischen Produkten aufgeführt und die Erforderlichkeit des Tierversuchs nachgewiesen werden.


Schlupflöcher Datenaustausch und Ausnahmegenehmigung

Inhaltsstoffe von Kosmetika werden auch in anderen Konsumgütern (Arzneimittel, Waschmittel, Lebensmittel) eingesetzt. Hier sind Tierversuche noch erlaubt, sofern es noch keine tierversuchsfreien Methoden gibt. Die Kommission überlässt es den Mitgliedstaaten, ob diese Daten aus Tierversuchen das Vermarktungsverbot tangieren oder nicht. Sie ist der Auffassung, dass dieser Datenaustausch (Datasharing) statthaft ist. Mitgliedstaaten können zudem eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot beantragen, sofern der zu testende Bestandteil weitverbreitet, für die menschliche Gesundheit von großer Bedeutung und nicht ersetzbar ist. Bisher wurde jedoch nur ein Antrag gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. Insofern scheint es sich hier um eine sehr aufwändige und damit wenig attraktive Ausnahmeregelung zu handeln.


Strategie zur Schließung des Schlupflochs

Ziel ist die internationale Anerkennung und Anwendung der tierversuchsfreien Verfahren. Deshalb ist es wichtig, dass sie weltweit Eingang in alle Prüfvorschriften sämtlicher Konsumgüter (z.B. Chemikalien, Arzneimittel, Biozide, Pestizide, Lebensmittel) finden. Die OECD Prüfrichtlinien (Testguidelines) spielen hierbei eine zentrale Rolle. Nur so kann das Schlupfloch des "Datasharings" letztlich gegenstandslos werden, ebenso wie die Verlagerung der Tierversuche in Drittstaaten. Deshalb ist es ein richtiger erster Schritt, dass die EU-Kommission das Thema "tierversuchsfreie Verfahren" auf die Unionsagenda für Handel und Internationale Zusammenarbeit setzt. Hier wird auch China erreicht.


Ausblick

Die umfassenden Erklärungen der EU-Kommission zur Richtigkeit des Vermarktungsverbots an das EU-Parlament und den Rat vom 11. März 2013 sind geradezu eine Aufforderung der EU-Kommission, unsere Kampagne für tierversuchsfreie Haushaltsprodukte umgehend zu starten. Auch Deutschland müsste sich darüber sehr freuen. Dann nämlich könnte das schon 1987 im Tierschutzgesetz verhängte Tierversuchsverbot für diese Konsumgüter endlich Wirkung zeigen. Bisher existiert es nur auf dem Papier, genauso wie zuvor bei der Kosmetik. Die Umsetzung eines EU-Vermarktungsverbotes für in Tierversuchen getestete Haushaltsprodukte ist damit die nächste wichtige Etappe auf unserem Weg zur Beendigung aller Tierversuche.


Anmerkung:
(1) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens sowie den Sachstand im Zusammenhang mit Alternativmethoden im Bereich kosmetischer Mittel vom 11.03.2013 (COM(2013) 135 final).

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Quelle:
tierrechte 3.15 - Nr. 72/September 2015, S. 8-9
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
eMail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2015

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