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TIERVERSUCH/693: Dschungel Forschungsförderung (tierrechte)


tierrechte 3.16 - Nr. 76, August 2016
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

Dschungel Forschungsförderung

von Dr. Christiane Hohensee und Dr. Christiane Baumgartl-Simons



Förderung tierversuchsfreier Verfahren: Gesamtstrategie fehlt

Die Abschaffung der Tierversuche war 1982 der Gründungszweck unseres Bundesverbandes. 28 Jahre später konnte die Tierversuchsgegnerbewegung einen gesellschaftspolitischen Meilenstein in Europa setzen: 2010 bekannten sich die EU-Mitgliedstaaten in der Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU) erstmals zu dem Ziel, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig zu ersetzen. Die Richtlinie verpflichtet die Länder ebenfalls, die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden aktiv zu fördern. Doch was ist davon in der Realität angekommen? Viel zu wenig, meinen wir, denn tierversuchsfreie Tests sind nach wie vor rar und die Tierversuchszahlen keinesfalls rückläufig. In der aktuellen Ausgabe gehen wir den Fragen nach, woran das liegt und was sich ändern muss. Dabei haben wir festgestellt: Im Vergleich zu anderen Ländern steht Deutschland mit seinen Fördermaßnahmen gut da, im Vergleich zu seinen eigenen Anstrengungen wie etwa bei der Energiewende jedoch schlecht. Für die Energiewende gibt es genau das, was für den Ausstieg aus dem Tierversuch fehlt, nämlich eine Gesamtstrategie und ein Monitoring, um die Entwicklungen kontinuierlich zu verfolgen und rechtzeitig Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Forschungsministerin Johanna Wanka hat gegenüber Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Nachholbedarf: Sie muss zügig einen Masterplan vorlegen, sonst kann der Ausstieg aus dem Tierversuch nicht gelingen.


Dschungel Forschungsförderung

Fast 84 Milliarden Euro werden pro Jahr für Forschung und Entwicklung in Deutschland ausgegeben. Eine beeindruckende Zahl - doch keiner kann genau beziffern, wieviel davon in die Erforschung und Markteinführung tierversuchsfreier Methoden fließt. Weitere Mankos: Bis auf wenige Ausnahmen fehlen spezielle und gut ausgestattete Forschungsprogramme für tierleidfreie Verfahren und Verantwortliche, die dafür sorgen, dass der 'Ausstieg aus dem Tierversuch' gelingen kann.


Wissenschaftler, die an tierversuchsfreien Verfahren forschen, stehen vor großen Hürden: Sie müssen sich einerseits mit komplizierten wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen und andererseits - ganz profan - die Finanzierung ihrer Verfahren sicherstellen. Bei der Forschungsförderung stehen die Forscher vor einer undurchsichtigen Struktur, ja einem Dschungel an Förderprogrammen. Doch damit nicht genug. Bis zur erfolgreichen Markteinführung tierleidfreier Methoden vergehen 15 bis 20 Jahre. Willige Wissenschaftler müssen sich also auf einen langen, kostenintensiven und kräftezehrenden Weg machen.


Überblick über Programme und Institutionen

Die Forschungsförderung gehört zweifellos zu den wichtigen politischen Vorhaben von Bund und Ländern. Alle zwei Jahre berichtet die Bundesregierung ausführlich in einem Gutachten und einem Bundesbericht über die Entwicklungen in der Forschung. Ende Juni 2016 debattierte der Bundestag über die beiden mehrere Hundert Seiten starken Dokumente. Aufschlussreich ist, dass in diesen umfangreichen Berichten die Forschung und Entwicklung 'tierversuchsfreier Methoden' keinen Platz hat, die Nanotechnologie dagegen sehr wohl. Der 'Ersatz zum Tierversuch' wird nur beiläufig im Rahmen eines EU-Verbundprojektes mit menschlichen Stammzellen erwähnt. In der Bundestagsdebatte am 23. Juni sprach keiner der Redner den Forschungsbereich tierversuchsfreie Verfahren an. Andere Gebiete, die ebenfalls einen Systemwechsel ansteuern, wie beispielsweise die Energiewende, wurden dagegen sehr wohl thematisiert.


Wer vergibt Forschungsgelder?

Wie sehen die Strukturen der Forschungsförderung aus? Grundsätzlich vergeben Bund, Länder, Wirtschaft und private Stiftungen Gelder an Einrichtungen, die Forschungen durchführen. Es sind überwiegend Steuergelder, die von Bund und Ländern direkt oder indirekt (z. B. durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft) vergeben werden. Daneben gibt es Industrieforschungsgemeinschaften, die bewusst mit Nicht-Steuergeldern industrielle Forschung fördern. Als dritte Kraft unterstützen private Stiftungen Forschungsvorhaben. Alles in allem sollen 2016 rund 84 Milliarden Euro in Forschung und Innovation fließen, das sind 2,9 Prozent des deutschen Bruttoinlandprodukts.


DFG fast komplett steuerfinanziert

Von den 84 Milliarden Euro will der Bund in diesem Jahr 16 Milliarden für die Forschung zur Verfügung stellen. In den Vorjahren waren es neun Milliarden. Neben dem Bund investieren die Bundesländer zusätzlich unterschiedliche Beträge in Forschung und Innovation. Im Zentrum der Mittelvergabe steht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Sie ist ein eingetragener Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in Deutschland und finanziert sich zu 99 Prozent durch Steuergelder von Bund und Ländern. 2016 soll die DFG gut drei Milliarden Euro erhalten. Mitglieder sind derzeit 70 Hochschulen, 15 außeruniversitäre Einrichtungen, sieben Akademien und vier Wissenschaftsverbände. Der Großteil der DFG-Mitglieder wird selbst durch Steuergelder gefördert. Dies gilt insbesondere für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen. Hierzu zählen die Großforschungsverbünde wie die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (Fraunhofer), die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF) und die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (Leibniz-Gemeinschaft).


Tierversuchsfreiheit kein eigenständiges Forschungsziel

Die Mitglieder der Großforschungsverbünde sind berechtigt, Förderanträge bei der DFG zu stellen, sofern sie ihrerseits einen Teil ihrer Zuwendungen, die sie von Bund und Ländern erhalten, an die DFG zahlen. Die DFG fördert zusätzlich zu Einzelprojekten auch Sonderforschungsbereiche, Exzellenzcluster, Graduiertenkollege für Nachwuchswissenschaftler, Schwerpunktprogramme sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaftlern. Der Förderzeitraum liegt zwischen drei und zwölf Jahren. Damit bietet die DFG eine passende Infrastruktur, um tierversuchsfreie Verfahren als eigenständiges Forschungsziel zu fördern. Doch dies geschieht bisher nicht. Weitere Gelder kommen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie einzelne Landesregierungen, z. B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz fördern einzelne Projekte.


Tierversuchsfrei: Deutsche Industrie hat keinen Etat

Industrieforschungsgemeinschaften wie beispielsweise die 2015 gegründete Zuse-Gemeinschaft oder der Verband Innovativer Unternehmen (VIU) sehen sich als Gegengewicht zum staatlichen System der Forschungsförderung. Sie fördern marktvorbereitende Forschung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Ergebnistransfer in die Wirtschaft. Die Mitglieder verstehen sich als rechtlich und wirtschaftlich unabhängig. Sie legen Wert darauf, keine Grundfinanzierung durch den Staat zu erhalten und verfolgen eine praxisorientierte Forschung. Auch hier gibt es keinen ausgewiesenen Etat für tierversuchsfreie Methodenentwicklung.


Keine spezielle Förderung für tierversuchsfreie Verfahren

Um es gleich vorweg zu sagen: Förderprogramme, die ausschließlich tierversuchsfreie Verfahren fördern, gibt es nicht. Die meisten Programme fördern die 3R-Methoden gleichermaßen (siehe unten). Eines ist das Förderprogramm 'Alternativen zum Tierversuch' vom BMBF. Seit 1980 flossen 170 Millionen Euro in gut 530 Forschungsprojekte, die sich sowohl mit tierversuchsfreien Verfahren als auch mit verfeinerten Tierversuchstechniken beschäftigen. Das aktualisierte Programm basiert auf zwei Modulen: In Modul I werden Forschung, Entwicklung und Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen - also im gesetzlich vorgeschriebenen - Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können. In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Anwendung und Verbreitung der alternativen Methoden dienen. Hierzu zählen auch Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Einführung der entwickelten Methoden. Pro Jahr stehen insgesamt fünf Millionen Euro für innovative Forschungsansätze an deutschen Universitäten und Forschungsinstituten zur Verfügung.


Was bedeutet 3R?

Das 3R-Konzept 'Refinement, Reduction und Replacement' bedeutet Verfeinerung, Reduzierung und Ersatz von Tierversuchen. Es wurde 1959 von den britischen Wissenschaftlern Bill Russel und Rex Burch entwickelt. Danach sollten Tiere nur dann eingesetzt werden, wenn wissenschaftliche Ziele nicht anders zu erreichen sind, keine Alternativen vorhanden und Schmerz sowie Leiden der Tiere auf ein Minimum begrenzt werden können. Alle drei Rs gelten heute offiziell als Alternativen zum Tierversuch. Aus tierethischen Gründen zählt für den Bundesverband jedoch nur das dritte R - der Ersatz von Tierversuchen - als Alternative. Die Methoden-Verfeinerung und die Reduzierung der Tierzahlen sind kurzfristige, obligatorisch anzuwendende Begleitmaßnahmen auf dem Weg zum Ersatz. Sie sind aber keine eigenständigen Ziele im Rang eines tierversuchsfreien Verfahrens. Der Bundesverband verfolgt das Ende aller Tierversuche durch tierfreie und human-spezifische Methoden und konzentriert sich auf das dritte R - den Ersatz (Replacement).


Klingt gut - reicht aber nicht

Eine weitere Stelle, die 3R-Verfahren, aber nicht ausschließlich tierversuchsfreie Verfahren fördert, ist das Förderprogramm der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Es wurde 1989 eingerichtet, startete 1990 mit circa 200000 Euro und verdoppelte seinen Etat 2010 auf etwa 400000 Euro. Rund 140 Forschungsprojekte, die behördlich vorgeschriebene Tierversuche ganz oder teilweise ersetzen können, wurden bisher unterstützt. Dabei fördert die ZEBET zeitgleich etwa zehn Arbeitsgruppen bis zu drei Jahren mit jeweils durchschnittlich 35000 Euro pro Jahr. Die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) wurde 1986 vom damaligen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegründet. Das Stiftungsvermögen von einer Millionen Euro kam von einigen Industrieverbänden (Agrar e.V., Körperpflege- und Waschmittel e.V., chemische Industrie und forschende Arzneimittelhersteller). Seit 2010 bezuschusst das Bundeslandwirtschaftsministerium die Stiftung 'set'. Bisher konnten so circa 60 Projekte erfolgreich gefördert werden. Insgesamt stellt 'set' eine jährliche Fördersumme von circa 300000 Euro als Gesamtfördervolumen für Forschungsvorhaben im universitären Bereich zur Verfügung. Jährlich fünf Millionen Euro vom BMBF, 400000 Euro von ZEBET und 300000 Euro von 'set' klingt nach viel - ist es aber nicht! Wir haben Zeit und Kosten für eine neue Testmethode von der Entwicklung bis zur Praxisreife überschlagen. Ergebnis: Sie brauchte 15 Jahre bis zur Akzeptanz und kostete insgesamt etwa sechs Millionen Euro (siehe unten).


Was kostet die Entwicklung eines tierversuchsfreien Verfahrens?

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Forschungsgelder ist eine Sache, die tatsächlichen Kosten von der Entwicklung bis zur Umsetzung eines neuen Verfahrens eine andere. Dies zu berechnen ist schwierig, denn eine solche Rechnung muss unter anderem wissenschaftliches Personal, Labormaterial, Geräte, Ringstudien und die Kosten für die Anerkennung und Aufnahme in die Prüfvorschriften wie beispielsweise das Arzneibuch umfassen. Wir haben dazu ein Beispiel aus der Praxis: Eine neue Testmethode brauchte 15 Jahre bis zur Akzeptanz und kostete insgesamt etwa 6 Millionen Euro. Das entspricht circa 400000 Euro pro Jahr. Die Hälfte davon wurde durch die Anwender bezahlt, die andere durch öffentliche Förderung (u. a. BMBF, EU, ZEBET, DFG).


Bundesländer honorieren tierleidfreie Forschung

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fördern die Entwicklung von 3R-Methoden mit einem eigenen Etat in Höhe von 400000 und 70000 Euro. Baden-Württemberg, Berlin und Hessen unterstützen die tierversuchsfreie Forschung und studentische Ausbildung zudem durch mehrere Professuren mit Beträgen zwischen 200000 und 400 000 Euro pro Jahr. Nordrhein-Westfalen fördert das Centrum für Ersatzverfahren zum Tierversuch (CERST-NRW) an der Universität Düsseldorf mit 200000 Euro jährlich. Der Bund sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz vergeben zudem Forschungspreise für 3R-Verfahren. Diese sind mit durchschnittlich 25000 Euro dotiert und honorieren nachträglich einen Forschungsbeitrag zur Reduktion des Tierleids. Als Fördermaßnahmen sind sie allerdings nicht zu verstehen. Auch hier ist anzumerken, dass die Gelder für die Förderung von 3R-Verfahren zur Verfügung stehen. Nur bei CERST-NRW und der Professur in Baden-Württemberg liegt der Schwerpunkt eindeutig auf tierversuchsfreien Methoden.


Auch EU bietet kein spezielles Programm

Ein gezieltes Programm zugunsten der Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren wie das Förderprogramm des BMBF gibt es auch in der EU nicht. Es gibt ein Projekt, das Deutschland und die Niederlande speziell für die Entwicklung von Alternativen in der Systemtoxikologie eingerichtet haben. Es heißt InnoSysTox (Innovative Systemtoxikologie), hat ein Fördervolumen von 2,9 Millionen Euro und läuft von 2015 bis 2017. Auf EU-Ebene steht das Programm Horizon 2020 im Vordergrund, ein umfassendes Forschungs- und Innovationsprogramm mit einem Gesamtvolumen von circa 80 Milliarden Euro, das von 2014 bis 2020 läuft. Das Programm soll das Wirtschaftswachstum fördern. Die Schwerpunkte liegen auf Wirtschaftsexzellenz, einer führenden Rolle der Industrie und auf Beiträgen zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Fördergelder von Horizon 2020 können bei einer überzeugenden Begründung auch zur Förderung tierversuchsfreier Verfahren eingesetzt werden.


Grundproblem: Keiner trägt die Verantwortung

Aus der Übersicht wird ersichtlich: Außer den Sonderförderprogrammen vom BMBF, ZEBET und der Stiftung set in Höhe von insgesamt circa 5,7 Millionen Euro pro Jahr ist die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren als Querschnittaufgabe auf den Schultern der gesamten Forschung verteilt. Dies führt dazu, dass es keine Verantwortlichen gibt, die dafür sorgen, dass der 'Ausstieg aus dem Tierversuch' stringent verfolgt wird. Das Forschungsziel 'tierversuchsfreie Verfahren' ist in der Forschungslandschaft weit abgeschlagen und hat folglich keine Lobby. Eine schlechte Zwischenbilanz zur Bewältigung dieser Herkulesaufgabe. Daran zeigt sich erneut, wie wichtig unsere langjährige Forderung nach einem Masterplan zum Ausstieg aus dem Tierversuch an die Politik ist.

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Quelle:
tierrechte 3.16 - Nr. 76/August 2016, S. 4-7
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
eMail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2016

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