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ABWASSER/289: Das Abwasserabgabengesetz im Mahlstrom (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1147, vom 09. Aug. 2019 - 38. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Das Abwasserabgabengesetz im Mahlstrom


Viele Freunde hat die Abwasserabgabe nicht mehr. Da sind zum einen die Bundesländer, deren Wasserwirtschaftsverwaltungen auf die Einnahmen aus der Abwasserabgabe angewiesen sind - und zum anderen die Umweltverbände. Alle anderen Lobbygruppen wünschen das Abwasserabgabengesetz zum Teufel: Das Gesetz habe sich überlebt, weil die Kläranlagen im Optimum arbeiten würden und an der Güte der Oberflächengewässer kaum mehr etwas zu bemängeln sei. Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) war in den 70er Jahren als "ökonomischer Hebel" zur Unterstützung des Vollzugs des Wasserhaushaltsgesetzes konzipiert worden - und hatte sich nach dem Eindruck aller Lobbygruppen seinerzeit durchaus bewährt. Für die Betreiber von industriellen Kläranlagen ist die Abwasserabgabe inzwischen aber nur noch ein lästiger Kostenfaktor - und die Betreiber der kommunalen Kläranlagen sehen das ähnlich. Zudem wird ein überbordender Bürokratismus beklagt. Ende letzten Jahres ist neuer Drive in die Diskussion über Sinn und Unsinn des AbwAG gekommen. Im Bundesumweltministerium (BMU) bastelt man nämlich an Plänen, das AbwAG mit einer "Spurenstoffabgabe" aufzuladen. Mit den Zusatzeinnahmen aus einer Erhöhung der Abgabe soll der Bau von "Vierten Reinigungsstufen" auf kommunalen Kläranlagen bezuschusst werden. Die Lobbygruppen, die die Abwasserabgabe nur noch als ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert einstufen, sehen jetzt den Zeitpunkt gekommen, um das AbwAG endgültig untergehen zu lassen. Motto: Viele Hunde sind des Hasen Tod.

Das Abwasserabgabengesetz mit einer Spurenstoffabgabe ergänzen?

Der Frontverlauf in der Debatte um das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) zeichnete sich auf der 18. Wasserwirtschaftlichen Haupttagung des Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 24. und 25. Juni 2019 in Berlin ab: Dort wurde vor allem über die Sinnhaftigkeit der geplanten "Spurenstoffabgabe" debattiert. Die soll nämlich im Gegensatz zu den bisherigen stoffbezogenen "Zahlparametern" (CSB, Nährstoffe, Schwermetalle usw.) durch einen pauschalen Zuschlag auf die Abgabe erhoben werden. Nicht die Mikroverunreinigungen im Abwasser, sondern die Zahl der an eine Kläranlage angeschlossenen Einwohnerwerte soll maßgeblich sein (s. RUNDBR. 1141/4). Darin sieht der BDEW - und wir übrigens auch - eine Verletzung der bisherigen Systematik des AbwAG. Darüber hinaus würde die "Spurenstoffabgabe" aber auch dem Verursacherprinzip widersprechen. Nicht die Produzenten und Inverkehrbringer von Mikroverunreinigungen, sondern alle Menschen (genauer gesagt: Alle Zahler von Abwassergebühren), die an eine Kläranlage angeschlossen sind, sollen für die Kosten von "Vierten Reinigungsstufen" zur "Eliminierung" von Mikroverunreinigungen aufkommen. Insofern würde die "Spurenstoffabgabe" keinerlei Lenkungswirkung zur Reduktion von Mikroverunreinigungen bei den Produzenten und im Anwendungsbereich aufweisen. Der BDEW und die Umweltverbände plädieren deshalb für Abgaben auf Produkte, die gewässerschädliche Mikroverunreinigungen enthalten. Bei den derzeitigen Kräfteverhältnissen im Bundestag haben Produktabgaben aber keine Chance.

Die Wiedergabe der äußerst vielschichtigen AbwAG-Debatte auf der BDEW-Tagung würde mehrere RUNDBR. vollumfänglich füllen. Stattdessen können die AbonnentInnen des BBU-WASSER-RUNDBRIEFS via nik@akwasser.de kostenlos einen ausführlichen pdf-Tagungsbericht mit erklärenden Hintergrundinformationen zur aktuellen AbwAG-Kontroverse beziehen. Nach Informationen aus dem BMU soll der Referentenentwurf zur Novelle des AbwAG übrigens bis Oktober 2019 auf den Tischen der Lobbyverbände liegen - siehe auch 1137/2-3.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1147
Herausgeber:
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2019

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