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MELDUNG/035: Energieeffizienz auf Kläranlagen - aber nur, wenn es sich rechnet (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1040, vom 26. Juli 2014, 33. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Energieeffizienz auf Kläranlagen - aber nur, wenn es sich rechnet!



Bei Kläranlagen kommt es nicht nur darauf an, das Abwasser ordentlich zu reinigen, sondern auch darauf, dies möglichst energieeffizient zu bewerkstelligen. Denn in die vorgenannte Neufassung der Abwasser-Verordnung ist aufgenommen worden, dass "Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht" werde (vgl. RUNDBR. 966/1, 908/3, 878/1-2). Auch diese Auflage war beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zunächst auf Unbehagen gestoßen. Der VKU hatte befürchtet, dass die Verpflichtung zum energieeffizienten Bau und Betrieb von Kläranlagen ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit derartiger Maßnahmen durchgesetzt werden könnte. In seiner Medienmitteilung vom 08.04.14 zeigte sich der VKU zufrieden, dass im Kabinettsentwurf die Wirtschaftlichkeit jetzt berücksichtigt werde (siehe auch rechtsstehenden Kasten):
"Die Nutzung von Energiepotenzialen sollte jedoch nur erfolgen, solange dies im Einzelfall wirtschaftlich vertretbar ist. Wir begrüßen, dass das Bundeskabinett dies heute so aufgegriffen hat."

Zugleich mahnte der VKU, dass für die Ausschöpfung der energetischen Potenziale bei der Abwasserreinigung aber auch "der Rahmen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz [EEG] stimmen" müsse (vgl. RUNDBR. 1024/3-4). [Der EEG-Rahmen stimmt allerdings immer weniger (s. 1034/3-4). Denn für neue Blockheizkraftwerke zur Verstromung des Klärgases soll der auf der Kläranlage selbst verbrauchte Strom künftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Damit verschlechtert die EEG-Novelle die Wirtschaftlichkeit der Klärschlammverstromung für Neuanlagen erheblich; Anm. BBU.]

Schon das alte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) forderte energieeffiziente Kläranlagen! Das Gebot zur Energieeffizienz bei Kläranlagen war bereits im § 7a des alten Wasserhaushaltsgesetzes aus den 90er Jahren festgelegt worden: Die Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik bei der Abwasservermeidung und -reinigung waren damals in Anhang 2 zu § 7a Abs. 5 des WHG (heute § 57) aufgelistet worden. Darin hieß es, dass "bei der Bestimmung des Standes der Technik unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen" sind. In dem dann folgenden Katalog war unter Ziffer 9 auch die "Energieeffizienz" erwähnt worden. Somit ist das Gebot zur Energieeffizienz auf Kläranlagen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ein "alter Hut" - womit die Vorbehalte des VKU wegen angeblich zu geringer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit etwas merkwürdig erscheinen.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1040
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2014