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MELDUNG/050: Schwache Abfallgesetzgebung bremst Kunststoffrecycling aus (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 13. Dezember 2016

NABU: Schwache Abfallgesetzgebung bremst Kunststoffrecycling aus

Miller: Mülltrennung sollte auch für Unternehmen gelten


Berlin - Plastik ist zu einem der größten Umweltprobleme geworden. Jahr für Jahr werden mehr Kunststoffe produziert und weltweit eingesetzt. Plastikmüll wird auch in Deutschland mehrheitlich verbrannt, was den Klimawandel weiter anheizt. Immer noch landet Kunststoffmüll in den Gewässern. Kunststoffrecycling ist eine bekannte Teillösung. Deshalb berät am Mittwoch der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags über eine neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die es erstmalig möglich machen soll, aus Abfällen von Unternehmen und Industrie hochwertige neue Produkte zu machen.

Der NABU hält eine gleichzeitige Überarbeitung von Gewerbeabfallverordnung und der für Haushalte maßgeblichen Verpackungsverordnung für dringend notwendig. Der Umweltverband kritisiert, dass Gewerbebetriebe weder Vorschriften für die Vermeidung von Abfällen einhalten noch eine Kunststoffrecyclingquote erreichen müssen. Die geplante Novelle verbessert zwar die 14 Jahre alte bisherige Regelung. Allerdings bleiben die Anforderungen für Gewerbe und Industrie zur Mülltrennung weit hinter denen für Privathaushalte zurück. Letztere müssen schon seit 25 Jahren Müll trennen.

"Die Bundesregierung weigert sich auf ganzer Linie, wirklich ambitionierte Recyclingquoten für Kunststoffe vorzugeben. Mit dem geplanten Verpackungsgesetz soll nur knapp mehr als die Hälfte des Plastikmülls aus den Haushalten ins Recycling gelenkt werden, in der Gewerbeabfallverordnung wird selbst dieses Ziel nicht angepeilt. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, für beide noch zur Abstimmung stehenden gesetzlichen Regelungen, ein messbares Abfallvermeidungsziel und anspruchsvollere Kunststoffrecyclingziele zu verabschieden", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die jetzt vorgesehene niedrige Recyclingquote nur für gemischte Gewerbeabfälle hält der NABU für nicht zielführend. So müssten auch Unternehmen endlich gesetzlich zu einer strengeren Mülltrennung verpflichtet werden, um mehr Abfälle ressourcenschonend zu verwenden.

Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik: "Umweltschutz durch eine hochwertige Abfallwirtschaft ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schon lange. Es wird Zeit, dass der bisherige Freibrief für Unternehmen aufgehoben wird." Nur 85 Prozent der Abfälle sollen nach Regierungsplänen überhaupt sortiert und davon nur 30 Prozent recycelt werden, obwohl höhere Quoten ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich zumutbar und technisch machbar wären. Noch höhere Sortierpflichten für gemischte Abfälle könnten die Abfallverursacher durch einen stärkeren Kostendruck dazu bringen, ihren Müll von Anfang an zu trennen. Eine gemeinsame dynamische Recyclingquote von anfangs 40 Prozent für gemischte und getrennt gesammelte Abfälle kann aus NABU-Sicht eine viel bessere Wirkung entfalten. Vor allem dann, wenn bei der Unterschreitung der Quote Bußgeldstrafen drohen. "Eine solche Regelung wäre ein klares Signal für mehr Investitionen in die deutsche Sortier- und Recyclinginfrastruktur. Bislang öffnen zahlreiche Ausnahmegenehmigungen Tür und Tor für Schlupflöcher. Beispielsweise hat kein Unternehmen, egal wie klein es ist, zu wenig Lagerplatz zur Mülltrennung.

Von den Privathaushalten wissen wir, dass die Müllmenge ja dieselbe bleibt, nur eben getrennt gesammelt werden muss", so Bongardt.

Hintergrund:

Eine Studie des Umweltbundesamt stellte bereits für das Jahr 2010 fest, dass es ein erhebliches Wertstoffpotenzial in den Gewerbeabfällen gibt. Von den 6,4 Millionen Tonnen gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle könnten unter verbesserten politischen Rahmenbedingungen 2,4 Millionen Tonnen recycelt werden. Tatsächlich wurden aber nur 0,4 Millionen Tonnen für das Recycling aussortiert. An dieser sehr niedrigen Quote von 6,2 Prozent hat sich bis heute nichts geändert. Bisher begünstigten zahlreiche Ausnahmeregelungen vor allem die Verbrennung von Wertstoffen.

Das Verpackungsgesetz soll im Januar von Bundesumweltministerin Hendricks ins Kabinett gebracht und damit auch dem Bundestag zugeleitet werden. Beide veröffentlichten Gesetzesentwürfe lassen weder messbare Abfallvermeidungsziele noch anspruchsvolle Kunststoffrecyclingquoten erwarten.



Mehr Infos:
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/

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Quelle:
NABU Pressedienst, 13.12.2016
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

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