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ATOM/1268: Endlagerstandorte - Erste Datenlieferung der Bundesländer zu den Ausschlusskriterien (BGE)


Bundesgesellschaft für Endlagerung - 03.November 2017

Erste Datenlieferung der Bundesländer zu den Ausschlusskriterien

Die Ermittlung von Ausschlussregionen für Endlagerstandorte beginnt


Die Behörden der Bundesländer haben der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf die erste Datenabfrage im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle geantwortet. "Mit den vorliegenden und konstruktiven Antworten beginnt jetzt die schwierige Aufgabe der Auswertung und Anwendung der Daten", sagt BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser.

Ausgehend von der "weißen Landkarte" benötigt die BGE zunächst Daten, mit denen sie die im Gesetz festgelegten Ausschlusskriterien auf das gesamte Bundesgebiet anwenden kann. Dabei handelt es sich um tektonische, bergtechnische und hydrogeologische Daten. Diese Daten hat die BGE im August bei den geologischen Diensten der Bundesländer sowie den Bergbehörden abgefragt. Bis zum 30. September 2017 waren die Länder um Rückmeldungen gebeten worden. In den kommenden Monaten werden die nun vorliegenden Daten ausgewertet und noch ausstehende Informationen und Datenlieferungen gemeinsam mit den Behörden abgestimmt. Viele Behörden haben beispielsweise zunächst Informationen darüber gegeben, welche Daten in ihren Archiven und Datenbanken vorhanden sind und in welcher Form sie vorliegen. Heinen-Esser sagte: "Wir sind allerdings etwas besorgt, dass viele Daten nur analog, also in Papierform, vorliegen." Denn das könnte zu zeitlichen Verzögerungen führen, befürchtet die BGE-Geschäftsführerin. Gleiches gilt für die doch zum Teil unterschiedlichen Qualitäten der Datenlieferungen.

Am 25. April 2017 wurde der BGE per Gesetz die Vorhabenträgerschaft für das Standortauswahlverfahren übertragen. Das Gesetz sieht vor, in einem ersten Schritt die bei den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder vorhandenen Daten auszuwerten. Für die anschließende Anwendung der Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an einen möglichen Standort müssen weitere Daten bei den Behörden abgefragt werden. Dazu zählen auch Daten zu Vorkommen der potentiellen Wirtsgesteinsformationen Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Deutschland, wie z.B. Lage, Mächtigkeit und Erstreckung. Die unter Anwendung der gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ermittelten Gebiete werden in einem Teilgebiete-Bericht ausgewiesen. Es werden auch diejenigen Gebiete ausgewiesen, für die aufgrund unzureichender Datengrundlage kein begründeter Ausschluss möglich ist. Erster Meilenstein im Standortauswahlverfahren ist dann der Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Ursula Heinen-Esser (Vorsitzende), Dr. Ewold Seeba (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

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Quelle:
Pressemitteilung 11/17, 03.11.2017
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter
Tel.: 030/18333-1868, Fax: 030/18333-1150
Internet: www.bge.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2017

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