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ATOM/1369: BUND geht mit Eilantrag gegen Castortransporte vor (BUND NRW)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW e.V.) - 10. September 2025

BUND geht mit Eilantrag gegen Castortransporte vor

Transportgenehmigung soll ausgesetzt werden


• BASE hält am Sofortvollzug der Transportgenehmigung fest
• Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt
• Kein öffentliches Interesse an Atommülltransporten


Düsseldorf, Berlin | Mit einem beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Eilantrag geht der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung für die Castortransporte zur Beförderung von knapp 300.000 radioaktiven Brennelementen von Jülich nach Ahaus vor. Damit will der Umweltverband erreichen, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 26.08.2025 gegen den vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erlassenen Beförderungsgenehmigungsbescheid wiederhergestellt wird. Die Klage war notwendig geworden, da das BASE den BUND-Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der am 25.08.2025 erteilten Beförderungsgenehmigung von Jülich nach Ahaus abgelehnt hat.

Das BASE argumentiert, dass im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Interessenabwägung das öffentliche Interesse sowie das private Interesse der Genehmigungsinhaberin für eine jederzeit ausnutzbare Beförderungsgenehmigung die Interessen des BUND an der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs überwiegen würde und die Anordnung der sofortigen Vollziehung deshalb weiter Bestand haben müsse.Der BUND hält die vom BASE für den Sofortvollzug vorgebrachten Gründe nach wie vor für wenig stichhaltig. Allein der Umstand, dass der jetzt angeblich so dringlich zu beseitigende Rechtszustand seit 12 Jahren untätig hingenommen wurde, dokumentiere das Fehlen jeglicher Dringlichkeit.

Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: "Es ist dreist vom BASE, auf einem sofortigen Vollzug zu bestehen. Das Bundesamt argumentiert auch damit, dass bereits bestehende Absprachen in erheblichem Umfang getroffen worden seien und dies ohne Sofortvollzug 'frustrieren' würde. Wir sind aber frustriert, dass man so weit reichende Entscheidungen nicht nach Sicherheitsaspekten, sondern nach der Praktikabilität und Finanzierung trifft."

Der BUND macht mit seinem Eilantrag geltend, dass der Transport der Brennelemente nicht hinreichend sicher ist und deren Verbringung von Jülich nach Ahaus insbesondere auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Der BUND hatte deshalb auch gegen die eigentliche Transportgenehmigung Widerspruch eingelegt. Bis zur Klärung der Sicherheitsfrage im Hauptsacheverfahren müsse deshalb die Genehmigung außer Vollzug gesetzt werden.

Das BASE wiederum begründete den Sofortvollzug mit dem komplexen Planungsprozess der Transporte und den erheblichen finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand. "Aber genau das spricht ja dafür, ein anhängiges Rechtsmittelverfahren erst abzuwarten ehe die Castorbehälter auf die Straße geschickt werden", so Ciesla. "Erst nach juristischer Prüfung ist klar, ob die Transporte überhaupt rechtmäßig sind. Wer dies nicht abwarten will, verpulvert unter Umständen viel Geld und Ressourcen der öffentlichen Hand."

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BASE mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass eine Durchführung des Transports nicht vor der erbetenen Stellungnahme und Aktenübersendung erfolgt und dem Gericht vorab angekündigt wird.

Verwaltungsgericht Berlin, 10. Kammer, Aktenzeichen VG 10 L 474/25



mehr Informationen:
https://www.bund-nrw.de/themen/atomkraft/

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Quelle:
Pressemitteilung, 10.09.2025
BUND NRW e.V.
Merowingerstraße 88, 40225 Düsseldorf,
Tel.: (0211) 302005 - 0, Fax: (0211) 302005 - 26
E-Mail: bund.nrw(at)bund.net
Internet: https://www.bund-nrw.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 19. September 2025

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