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JAGD/206: Jagdgesetzentwurf ist Angriff auf die biologische Vielfalt (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 14. Januar 2019

Angriff auf die biologische Vielfalt

BUND kritisiert Jagdgesetzentwurf als europarechtswidrig


Düsseldorf, 14.01.2019 | Anlässlich der Beratung des Jagdgesetzentwurfes im Umweltausschuss des Landtags am 16. Januar kritisiert der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung scharf. "CDU und FDP blasen zur Jagd auf die biologische Vielfalt", sagte Holger Sticht, Landersvorsitzender des BUND.

So sollen nicht nur die gefährdeten und durch Jäger fast ausgerotteten Fischotter und Wildkatze, sondern u.a. auch alle Greifvogel-, Möwen-, Tauben- und Entenarten in die Liste jagdbarer Arten aufgenommen werden.

"Greifvögel wie den Rotmilan oder die Europäische Wildkatze ins Jagdrecht aufzunehmen verstößt gegen Europarecht. Hier hat die die Landesregierung nicht nur den Naturschutz, sondern auch ihre Hausaufgaben vergessen", sagte Sticht.

Im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat- und im Anhang II der Vogelschutz-Richtlinie sind auf EU-Ebene die Arten gelistet, die in bestimmten Ländern bzw. unter bestimmten Voraussetzungen dem Jagdrecht unterliegen dürfen. Die genannten streng geschützten Arten zählen tatsächlich nicht hierzu, der Gesetzesentwurf ist somit an dieser Stelle europarechtswidrig.

"Der Gesetzesentwurf widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Sachargumenten. Denn es geht nur darum, die radikalen Forderungen des Landesjagdverbands umzusetzen und damit Wahlversprechen einzulösen", so Sticht.

Ein schwerwiegender Angriff auf die biologische Vielfalt ist auch die geplante Änderung des Paragrafen 20. Hiermit sollen Einschränkungen der Jagd in Schutzgebieten zukünftig nur im Einvernehmen mit der Jagdbehörde möglich sein. "Jagd bedeutet immer einen Eingriff in das Schutzgebiet, selbst wenn dieser Eingriff nur aus der Störung geschützter Arten besteht. Die Aufgabe der Landesregierung ist es, den überwiegend schlechten Zustand der Schutzgebiete in NRW endlich zu verbessern und nicht, das Gegenteil zu bewirken", sagte Sticht.

Der BUND forderte die Landesregierung auf, den fehlerhaften Gesetzesentwurf zurück zu ziehen und sich endlich auf ihre eigentlichen Aufgaben, u.a. die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie NRW, zu besinnen.

Mehr Infos: www.bund-nrw.de/jagd

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Quelle:
Presseinformation, 14.01.2019
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/302005-0, Fax: 0211/302005-26
E-Mail: bund.nrw(at)bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2019

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