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MELDUNG/320: Schutz von Meeresenten und Schweinswalen - Freiwillige Vereinbarung greift zu kurz (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 9. November 2015

Zumeldung zu:
"Schutz von Schweinswalen und Tauchenten wird verstärkt - Umwelt- und Fischereiminister Habeck und Fischereiverbände unterzeichnen Fortschreibung der Freiwilligen Vereinbarung"

Freiwillige Vereinbarung greift zu kurz. NABU und OAG fordern besseren Schutz von Meeresenten und Schweinswalen


Neumünster/Kiel - 9. November 2015 - Die Freiwilligen Vereinbarung trat vor zwei Jahren in Kraft, nachdem das Ministeriums überraschend die Landesküstenfischereiverordnung nicht wie zuvor im Koalitionsvertrag festgeschrieben reformierte. "Fachlich entspricht diese Freiwillige Vereinbarung nicht den Erfordernissen für einen wirksamen Schutz der Meeresvögel und Schweinswale an unserer Ostseeküste. Fraglich ist, ob die EU-Kommission diesen faulen Kompromiss auf Dauer mittragen wird. Viele der vom Beifang betroffenen Arten sind nicht nur national, sondern auch europarechtlich geschützt", so Hermann Schultz, Vorsitzender des NABU-Schleswig-Holstein.

Nach Ansicht der Experten von NABU und OAG ist die gewählte Flächenkulisse für temporäre Fischereiverbote auch nach der jetzigen Erweiterung deutlich zu klein. "Es gibt großflächige Wasservogelrastgebiete, die von dieser Vereinbarung nicht berührt werden, z.B. der Flüggesand vor der Westküste Fehmarns in vollständiger Ausdehnung. "Die diesjährigen Wasservogelzählungen haben zudem gezeigt, dass sich bereits Mitte Oktober Tausende von Rastvögeln, u.a. 32.000 Eiderenten, auf dem Flüggesand aufgehalten haben. Die zeitliche Befristung der Vereinbarung gilt aber erst ab Mitte November, kritisiert, Bernd Koop, Avifaunistischer Leiter der OAG. Im vergangenen Frühjahr zeigte sich, dass auch das Ende des freiwilligen Stellnetzverzichtes viel zu früh gesetzt ist. Auch seien die personellen Kapazitäten zur Überwachung der freiwilligen Maßnahmen nach Auffassung der Umweltverbände zu gering. Verstöße würden weder vollständig erfasst und dokumentiert noch sanktioniert. Das zeigten Beobachtungen immer wieder.

Neben den Verlusten in Stellnetzen belasten in den Winter- und Frühjahrsmonaten auch andere massive Störungen die für den gesamten Ostseeraum bedeutenden Wasservogelansammlungen vor Schleswig-Holsteins Ostseeküste. Dazu gehören etwa schnelle Angelboote und Kite-Surfer. Viele der nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützten Gebiete sind für überwinternde Wasservögel nicht vollständig nutzbar. Sie bestehen weitgehend nur auf dem Papier, ein regulierendes Management menschlicher Aktivitäten findet kaum statt. Das gelte für alle deutschen Meeresschutzgebiete.

Der fehlende Schutz macht auch Deutschlands einzigem heimischen Wal, dem Schweinswal, schwer zu schaffen. Hier sieht die Freiwillige Vereinbarung Ausschlussgebiete in den Sommermonaten vor, wenn die Wale ihre Kälber aufziehen. "Das reicht nicht aus. Schweinswale sind ganzjährig an unseren Küsten anzutreffen - auch außerhalb der viel zu kleinen, geschlossenen Gebiete", so Schultz.

Für den NABU und die OAG kann die Freiwillige Vereinbarung mangels Effektivität keine ordnungsrechtlichen Fischereimaßnahmen in Meeresschutzgebieten ersetzen, sondern diese höchstens unterstützen. Die Verbände fordern seit langem zeitliche und räumliche Fischereiverbotszonen und eine Neuausrichtung der Küstenfischerei in der Ostsee. Um Fischern und geschützten Meerestieren eine Zukunft zu geben, müssen alternative, umweltschonende Fanggeräte weiter entwickelt und zum Einsatz gebracht werden. Der NABU arbeitet dabei seit mehreren Jahren im Rahmen eines Forschungsprojektes des Bundesamtes für Naturschutz sehr konstruktiv mit schleswig-holsteinischen Fischern zusammen.

"Darüber hinaus brauchen wir eine bessere Datenbasis zum Fischereiaufwand und zu den beigefangenen Walen und Vögeln. Das erreichen wir aber nur durch verbesserte Logbuchpflichten", so Schultz. Die meisten aktiven Fischer sind dem Nebenerwerb zuzuordnen. Anders als ihre hauptberuflichen Kollegen unterliegen sie nicht den Protokollpflichten der europäischen Fischereipolitik. Nebenerwerbsfischer müssen lediglich als Monatsmeldung die maximale Fangmenge nachweisen. "Damit lassen sich weder die ausgebrachte Stellnetzlänge, noch Beifänge nachvollziehen. Wenn die Fischer es ernst meinen mit dem Miteinander von Naturschutz und Fischerei, dann wäre ein elektronisches Logbuch der Haupt- und Nebenerwerbsfischer ein erster wichtiger Schritt. In Zeiten des flächendeckenden Einsatzes von Smartphones wäre dies problemlos möglich", so der NABU. Denn immer wieder scheiterten in der Vergangenheit echte Maßnahmen an der unzureichenden Datenbasis, würden sich Fischer und Naturschützer um reale Beifangzahlen streiten. "Erst wenn die Freiwillige Vereinbarung aus dieser Sackgasse herausführt wächst auch die Akzeptanz des Naturschutzes", so NABU und OAG.

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Quelle:
Presseinformation, 09.11.2015
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2015

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