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RECHT/041: Eiderstedts Trauerseeschwalben erhalten Recht (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 5. Februar 2016

Eiderstedts Trauerseeschwalben erhalten Recht

OVG-Richter sehen Mitverantwortung des DHSV am Umweltschaden


Neumünster - 5. Februar 2016: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat der Berufung des NABU in der Umweltschadenklage nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) gegen den Kreis Nordfriesland und den Deich- und Hauptsielverband (DHSV) Eiderstedt als Beigeladenem stattgegeben und das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Schleswig aus dem Jahr 2012 aufgehoben. Damit erreichte in der Bundesrepublik erstmals ein Naturschutzverband ein positives Urteil in einem Umweltschadensfall.

In der gestrigen, mündlichen Verhandlung sahen die RichterInnen des OVG einen erheblichen Umweltschaden durch den massiven Rückgang der Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt als gegeben an. Der DHSV sei durch sein bestehendes Wassermanagement auf Eiderstedt im Sinne des Umweltschadenrechtes mit verantwortlich für den dramatischen Bestandseinbruch. Schon die Tatsache, dass der DHSV aus den gegebenen Hinweisen zu den Ursachen des Rückgangs auch in den Managementplänen des Landes keine Konsequenzen gezogen und nur unzureichende Anpassungen im Wassermanagement vorgenommen habe, trage zur fahrlässigen Gefährdung der Art bei. Die Berufung des DHSV auf alte, allerdings nicht mehr auffindbare Ausbaupläne des Schöpfwerks und die Verpflichtung zur Entwässerung Eiderstedts nach dem Wasserrecht könnten rechtlich nicht für eine Rechtfertigung des jetzigen, für die Natur nicht akzeptablen Zustandes herangezogen werden. Der Kreis sei ebenfalls seiner Verpflichtung für einen effektiven Schutz der Trauerseeschwalbe und seiner Aufsichtspflicht über den DHSV nicht nachgekommen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In dem Klageverfahren wurde der NABU von der Rechtsanwaltskanzlei Mohrpartner aus Hamburg vertreten.

Der NABU anerkennt die zunächst vorgetragene Absicht des OVG, im Zuge eines Vergleiches zu einer Lösung des Konfliktes im Sinne der Trauerseeschwalbe zu kommen. Da aber sowohl Kreis, DHSV und NABU zwar prinzipielle Zustimmung, jedoch Beratungsbedarf äußerten, rückten die RichterInnen von ihrem Vorschlag wieder ab. Der DHSV ist nun nach dem USchadG rechtlich verpflichtet, die gemäß den fachrechtlichen Vorschriften erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorzulegen.

Der NABU begrüßt die Entscheidung des Gerichtes als wichtigen weiteren Schritt zur Sicherung der hoch bedrohten Art. Der Kreis wird aufgefordert, den Managementplan über das Vogelschutzgebiet Eiderstedt nun umzusetzen. Vom DHSV wird, nunmehr die Belange des Naturschutzes im Wassermanagement stärker zu geeichten.

Im Internet mit Hintergründen zu finden unter
www.NABU-SH.de

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Quelle:
Presseinformation, 05.02.2016
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2016

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