Deutsche Umwelthilfe e.V.
Pressemitteilung - Donnerstag, 14.08.2025
Bayerische Gesetze versagen beim Fischotterschutz: Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz Bayern reichen Normenkontrollantrag gegen bayerische Jagdverordnung ein
• Geltendes Recht in Bayern: Auch Jungtiere im Umfeld von Fischteichen dürfen erschossen werden, erwachsene Fischotter dürfen trotz erheblicher Verletzungsgefahr mit nicht-selektiven Kastenfallen gefangen und die männlichen Tiere getötet werden
• Gefangene weibliche Tiere müssten aufgrund des Elterntierschutzes unversehrt freigelassen werden - was in der Praxis kaum möglich ist
• DUH und BN fordern mit Normenkontrollantrag Gesetzesänderungen im Einklang mit europäischem Artenschutzrecht
München/Berlin, 14.8.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit dem
Bund Naturschutz Bayern (BN) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
einen Normenkontrollantrag zum Schutz des Fischotters eingereicht.
Nachdem die DUH am 30. Juni 2025 im Eilverfahren gegen eine der
artenschutzrechtlichen Allgemeinverfügungen zum Abschuss des
Fischotters in Oberfranken gewonnen hat, sorgt diese Normenkontrolle
für eine gerichtliche Überprüfung der Änderungen der jagdrechtlichen
Ausnahmeverordnung (GVBI.2024, S. 397).
Nach der geltenden Regelung, vorangetrieben vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, werden Fang und Tötung des streng geschützten Fischotters an Fischteichen ganzjährig erlaubt - und das auf besonders brutale Weise. So dürfen sogar Jungtiere erschossen werden und erwachsene Tiere dürfen trotz erheblicher Verletzungsgefahr mit Kastenfallen gefangen und die männlichen Tiere nach einer Wiegeprozedur getötet werden. Außerdem erlaubt Bayern sogenannte Nachtzieltechnik und künstliche Lichtquellen sowie den Einsatz nicht-selektiver Fallen für die Fischotterjagd.
Sascha Müller-Kraenner, Bundegeschäftsführer der DUH:
"Die bayerischen Regelungen verstoßen gegen den Schutzstatus des
Fischotters in zahlreichen FFH-Gebieten und gegen europäisches
Artenschutzrecht. Mit den europarechtlich hier verbotenen
Nachtsichtgeräten kann nicht sicher erkannt werden, ob es sich um ein
weibliches Tier mit abhängigen Jungtieren handelt. Das verstößt unter
anderem gegen den Elterntierschutz! Lebendfallen wiederum erfüllen
beim Fischotter die Vorgaben hinsichtlich Selektion und Unversehrtheit
nicht. Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den
Fischotter endlich schützen - und das geht nur mit einem Jagdrecht,
das sich am Naturschutz orientiert."
Rückenwind für den Normenkontrollantrag gibt der jüngste Erfolg der DUH vorm Verwaltungsgericht Bayreuth: Nachdem sich die Behörde in Oberfranken zunächst geweigert hatte, setzte die DUH in dieser Woche die Rücknahme der letzten zwei Entnahmebescheide durch. Damit darf während des laufenden Verfahrens gegen die Allgemeinverfügung im Bezirk Oberfranken kein einziger Fischotter mehr getötet werden.
Hintergrund:
Mit den Ausnahmeverordnungen nach Artenschutz- und Jagdrecht versucht
die bayerische Staatsregierung seit Jahren, sich über europäisches
Artenschutzrecht hinwegzusetzen. Die jetzt ermöglichten Tötungen und
Fänge gefährden nach Einschätzung von DUH und BN die Stabilisierung
der ehemals fast ausgerotteten Fischotterpopulation in Bayern.
*
Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 14.08.2025
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 15. August 2025
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang