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KOHLEALARM/322: Klimakampf und Kohlefront - eigentlich Selbstverständlichkeiten ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Presseinformation vom 21. November 2016

Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus im Rheinischen Revier

Wirtschaftsausschuss des Landtags lädt zu Anhörung / BUND fordert unabhängiges Gutachten


Düsseldorf, 21.11.2016 | Für den kommenden Mittwoch (23. November) hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags zu einer öffentlichen Experten-Anhörung zu den Folgekosten des Braunkohlentagebaus im Rheinland geladen. Anlass ist ein Antrag der PIRATEN-Fraktion, wonach die Landesregierung aufgefordert werden soll, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben und jetzt Sicherheitsleistungen von RWE einzufordern. Der Antrag stützt sich auf eine Studie, die der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit anderen Organisationen in Auftrag gegeben hatte.

"Die von RWE gebildeten Rückstellungen sind weder transparent, noch sicher oder in der Höhe ausreichend", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in Nordrhein-Westfalen. "RWE hat bislang bergbaubedingte Rückstellungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro gebildet. Diese dienen in erster Linie der vorgeschriebenen Rekultivierung der Tagebaue. Alle weiteren Kosten zur Bewältigung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Langzeitfolgen werden dadurch nicht abgedeckt. Es kann nicht sein, dass sich der Bergbautreibende aus der Verantwortung stiehlt und die Allgemeinheit für spätere Langzeitfolgen aufkommen muss."

Gemäß der Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) gibt es erhebliche Mängel in Sachen Braunkohle-Rückstellungen. Dies gilt sowohl für die Berechnung der aktuellen Rückstellungen als auch deren Sicherheit. Angesichts der prekären finanziellen Lage des RWE müsse garantiert werden, dass im Insolvenzfall der Konzern auch langfristig haftet.

Der BUND wirft der Landesregierung vor, nie eine ökologische Gesamtbilanz des bisherigen Braunkohlenbergbaus und der zu erwartenden Langzeitfolgen erstellt zu haben. Im ersten Schritt müsse die Landesregierung deshalb dazu analog zum Steinkohlebergbau ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. "Im zweiten Schritt muss die Landesregierung die von RWE gebildeten Rücklagen einem Stresstest unterziehen", forderte der BUND-Braunkohlenexperte Jansen. "Über einen öffentlich-rechtlichen Fonds muss dann die Bedienung der Langzeitfolgekosten sichergestellt werden".

Als Beispiel für bislang nicht abgedeckte Langzeitfolgen nannte der BUND die dauerhafte Wasserhaltung in der Erftaue, die mit dem späteren Grundwasserwiederanstieg einhergehende Versauerung des Grundwassers und die noch viele Jahrzehnte nach Bergbauende notwendige Unterhaltung der geplanten Restseen. Auch die Stützung der von den Sümpfungsmaßnahmen nachhaltig geschädigten Feuchtgebiete an Schwalm und Nette müsse langfristig garantiert werden.

schnell umsetzbare Maßnahme zur Absicherung der Folgekosten muss die Landesregierung ihre Bergbehörde anweisen, eine Sicherheitsleistung einzubehalten." Das Bundesberggesetz sehe solche Sicherheitsleistungen ausdrücklich vor.


Die BUND-Stellungnahme zur Landtagsanhörung finden Sie unter:
http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Braunkohle/2016_11_16_Folgekosten_der_Braunkohle_BUND-Stellungnahme_zur_LT-Anhoerung.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 21.11.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2016

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