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RAUBBAU/104: Fracking nicht mit uns - Salamitaktik ... (BUND NI)


BUND Landesverband Niedersachsen e.V. - Hannover, 27. Juni 2016

Neues Fracking-Gesetz: Niedersachsen ist in der Pflicht

BUND Niedersachsen fordert ein Umschwenken der Landesregierung zu ihrer bisherigen Haltung zum Fracking


Anlässlich des heutigen Besuches der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in Rotenburg an der Wümme, begleitet von Bürgerprotesten gegen Fracking, fordert der BUND Niedersachsen ein Frackingverbot für alle Gesteinsarten in Niedersachsen. "Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, sich auch gegen das konventionelle Fracking auszusprechen", sagt Dorothea Steiner, Mitglied im Vorstand des BUND Niedersachsen. "Niedersachsen als Bundesland mit dem größten Erdgasvorkommen und den meisten Bohrungen hat hier eine besondere Verpflichtung und Verantwortung gegenüber Mensch und Natur."

In einer Hauruck-Aktion wurde am vergangenen Freitag im Bundestag das Gesetz zum umstrittenen Fracking beschlossen - obwohl Grüne und Linke noch im April Anträge für ein Fracking-Verbot in den Bundestag eingebracht hatten, welche abgelehnt wurden. Da nur die Verordnung, nicht die Gesetze im Bundesrat zustimmungspflichtig sind, gibt es jetzt kaum noch Möglichkeiten, die Regelung zu verhindern - es sei denn, man hält am grundsätzlichen Moratorium fest, wie das Land Nordrhein-Westfalen. Damit werde die Verantwortung auf die Landkreise geschoben, kritisiert der BUND.

Bekannt ist, dass durch Fracking Gesundheitsgefährdungen von Menschen durch Schadstoffe, Erdbeben sowie eine Verseuchung von Trinkwasser drohen. Die rechtlichen Änderungen vom vergangenen Freitag verschärfen die bisherige Rechtssituation, so dass insbesondere in Niedersachsen die zu beteiligenden Unteren Wasserbehörden ihre Zustimmung aus Besorgnis einer Grundwassergefährdung versagen können. "Von der Möglichkeit eines Verbots von Probebohrungen beim unkonventionellen Fracking sollte Niedersachsen unbedingt Gebrauch machen", so Steiner.


Hintergrund:

Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelungen:

  • (rechtssicherer) Ausschluss aller Gebiete, in denen Trinkwasser oder Wasser zur Lebensmittelherstellung gewonnen wird (Wasserhaushaltsgesetz)
  • Beweislastumkehr bei Bergschäden - Bergschadenshaftung des Verursachers, welcher in der Verantwortung steht (BbergG)
  • Einführung einer UVP-Pflicht (UVP-V)

Die neue Gesetzgebung differenziert zwischen:

  • "konventionelles" Fracking, welches in Deutschland schon lange genehmigungsfähig ist, wird nun zwar unter deutlich mehr Umweltauflagen gestellt, ist jedoch mit all den Risiken und Gefährdungen, die das zur Folge hat möglich. Bisher wurde dieses nur durch das Bergrecht, geregelt, zukünftig geschieht dies auch durch das Wasserrecht. In Niedersachsen sind 17 solcher Vorhaben bereits in Planung oder in Vorbereitung. Bekannt ist, dass Exxon bereits im Herbst den nächsten Frac auf dem Bohrplatz Bötersen Z11 plant.
  • "unkonventionelles" Fracking, welches generell verboten wird. Den Bundesländern wird nun die Entscheidung überlassen, ob weitere Probebohrungen mit diesem Verfahren erfolgen können (Ländervorbehalt)


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist bundesweit mit mehr als 500.000 Mitgliedern, Spendern und Förderern der größte Umweltverband Deutschlands. In Niedersachsen zählt der Verein rund 33.000 Mitglieder und Förderer. Der Verein ist vom Staat als Umwelt- /Naturschutzverband anerkannt. Der BUND versteht sich als die treibende gesellschaftliche Kraft für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Vision: ein zukunftsfähiges Land in einer zukunftsfähigen und friedfertigen Welt.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.06.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Niedersachsen
Goebenstr. 3a, 30161 Hannover
Tel.: 0511/965 69-0, Fax: 0511/662 536
E-Mail: presse.nds@bund.net
Internet: www.bund-niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2016

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