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ATOM/352: Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 3. November 2016

Neues Strahlenschutzgesetz muss Dosisgrenzwerte auf ein Zehntel senken. Gering radioaktives Material aus AKW-Rückbau nicht länger freigeben


Berlin: Bei der heutigen Anhörung zum Entwurf eines neuen Strahlenschutzgesetzes im Bundesumweltministerium hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Nachbesserungen gefordert. "Der Gesundheitsschutz muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Ein Strahlenschutzgesetz, das seinen Namen verdient, hat sich daran auszurichten", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Es ist inakzeptabel, dass dieses ein Gesetz den Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen abwägen will. Es gibt nichts Wichtigeres, als die Bevölkerung vor Strahlenrisiken zu schützen, das darf auf keinen Fall relativiert werden", so Weiger.

Der BUND-Vorsitzende kritisierte, dass der Gesetzentwurf neuere Erkenntnisse über die schädliche Wirkung niedriger Strahlendosen unberücksichtigt lasse. "Die Wirkung von Niedrigstrahlung wird bislang unterschätzt. Neue epidemiologische Studien belegen das. Wir schließen uns den Empfehlungen der Wissenschaftler an und fordern, die Strahlengrenzwerte für die Bevölkerung um den Faktor 10 zu senken", sagte Weiger.

Beim Rückbau von Atomkraftwerken forderte der BUND-Vorsitzende den vollständigen Verzicht auf die Freigabe gering radioaktiver Materialien, das sogenannte "Freimessen". "Weil es keine untere Schwelle der Gefährlichkeit ionisierender Strahlung gibt, widerspricht die undeklarierte Freigabe gering kontaminierter Reststoffe dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes", kritisierte der BUND-Vorsitzende.

Materialien, für die bisher eine Freigabe entsprechend der Strahlenschutzverordnung vorgesehen war, sollten gesondert und gegen Freisetzungen gesichert aufbewahrt werden. Dies könne in besonders gesicherten Deponien oder in oberflächennahen Endlagern geschehen. Möglich sei auch die Lagerung in entkernten Gebäuden früherer Atomkraftwerke oder verbunkert auf deren Gelände. Diese vier Optionen sollten in den Genehmigungsverfahren für den Rückbau der Atomkraftwerke gleichwertig geprüft werden.


Die BUND-Stellungnahme zum Entwurf des Strahlenschutzgesetzes finden Sie im Internet unter:
www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/atomkraft/161021_bund_atomkraft_strahlenschutzgesetz_stellungnahme.pdf

Eine gemeinsame Kurz-Stellungnahme zum Gesetz von Verbänden und Initiativen unter:
www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/atomkraft/161021_bund_atomkraft_strahlenschutzgesetz_forderungen_verbaende.pdf

Die BUND-Eckpunkte zur Freigabe gering radioaktiver Stoffe unter:
www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/atomkraft/161018_bund_atomkraft_radioaktive_stoffe_freigabe.pdf

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 03.11.2016
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Tel. 030/27586-457, Fax. 030/27586-440
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2016

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