Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


EUROPA/527: Bundesregierung enttäuscht erneut bei Verhandlungen zur EU-Energie- und Klimapolitik (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - Pressemitteilung, 20. Juni 2018

Bundesregierung enttäuscht erneut bei Verhandlungen zur EU-Energie- und Klimapolitik

Ziel von 32,5 Prozent Energieeffizienz bis 2030 ist unzureichend und unverbindlich - Einigung bei der Governance-Verordnung bleibt hinter Erwartungen zurück - Klimaschutzziele von Paris werden so nicht erreicht


Berlin/Brüssel, 20.6.2018: Der Europäische Ministerrat, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben sich beim gestrigen Trilogverfahren auf eine Revision der Energieeffizienz-Richtlinie und eine neue Governance-Verordnung verständigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Ergebnis als vollkommend unzureichend, um die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Statt 32,5 Prozent Energieeffizienz bis 2030 wäre ein 40-Prozent Energieeffizienzziel nötig gewesen. Auch ist es nicht gelungen, bestehende Schlupflöcher im Kernartikel 7 der Energieeffizienz-Richtlinie zur jährlichen Energieeinsparquote für die Mitgliedstaaten zu schließen. Wirkungsvolle Sanktionsmechanismen bei einem Verstoß gegen die Ziele fehlen ebenfalls. Enttäuschend ist zudem, dass die Bundesregierung analog zu den EU-Verhandlungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in der letzten Woche, als Bremser auftrat.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das vereinbarte Energieeffizienzziel von 32,5 Prozent wird den Klimaschutzzielen von Paris nicht gerecht. Erneut hat die EU eine wichtige Chance vertan, um wichtige Weichenstellungen für den Klimaschutz zu stellen. Mit wenig ehrgeizigen Zielen wird der schlafende Riese der Energiewende nicht aufgeweckt. Umso enttäuschender ist es, dass die Bundesregierung erneut als Energiewendebremser statt als Vorreiter aufgetreten ist und ambitionierte Zielsetzungen im Bereich Energieeffizienz blockierte. Dabei tragen Energieeffizienz und Energieeinsparungen nicht nur zu einer Reduktion der CO2-Emissionen bei, sie haben vielseitige ökonomische und soziale Vorteile, wie etwa eine Steigerung der Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze."

Einziger Lichtblick: 2023 steht wie beim Erneuerbaren-Ziel auch im Bereich Energieeffizienz eine Überprüfung des Ambitionsniveaus an. Die DUH fordert, dass 2023 eine deutliche Anhebung des Energieeffizienz-Ziels auf mindestens 40 Prozent erfolgen muss.

Enttäuschend fällt zudem das Verhandlungsergebnis zu der jährlichen Energieeinsparquote für die Mitgliedstaaten im Kernartikel 7 der Richtlinie aus. Bisher lag das jährliche Ziel bei 1,5 Prozent. Durch eine Vielzahl an Schlupflöchern und Ausnahmereglungen, wie etwa die Nicht-Einbeziehung des Verkehrs in die Berechnung des Endenergieverbrauchs, wurde die Einsparverpflichtung allerdings bisher etwa um die Hälfte verringert. Auch die neue Vereinbarung sieht weiterhin die Verwendung von Schlupflöchern vor und legt die tatsächliche jährliche Energieeinsparungsverpflichtung nach 2020 auf klägliche 0,8 Prozent fest.

"Die jährliche Energieeinsparquote sollte eigentlich die Investitionssicherheit stärken, Planbarkeit schaffen und tiefgreifende Reformen anreizen, die für eine Dekarbonisierung gebraucht werden. Stattdessen wurden die bestehenden Unsicherheiten nicht abgeschafft," so Müller-Kraenner weiter. Er kritisiert zudem: "Das unverbindliche EU-Unionsziel als auch die jährliche Einsparquote stehen im krassen Widerspruch zum Energiekonzept und den darin enthaltenen Effizienzzielen der Bundesregierung. Die deutschen Klima- und Energiewendeziele können so nicht erreicht werden."

Da das übergeordnete Energieeffizienz-Ziel der EU von 32,5 Prozent nicht bindend ist, richtete sich der Blick einmal mehr auf die anschließenden Verhandlungen zur Governance-Verordnung. Denn die drei Dossiers - die Richtlinie über Energieeffizienz, die Richtlinie über Erneuerbare Energien und die Governance-Verordnung - sind eng miteinander verknüpft. Der heute Morgen vereinbarte Kompromiss zur Governance-Verordnung stellt eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission dar. Das endgültige Abkommen gleicht jedoch das Fehlen verbindlicher nationaler Ziele für 2030 im Bereich Energieeffizienz und beim Ausbau der Erneuerbaren nicht aus und klärt nicht eindeutig, was passiert, wenn die Mitgliedstatten die Energieziele 2030 nicht einhalten. Ein klarer und sanktionsfähiger Rechtsrahmen wäre nötig, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Ziele ernst nehmen. Die Aufmerksamkeit muss sich nun auf die Mitgliedstaaten richten, die durch die Governance-Verordnung verpflichtet sind, ihre Klima- und Energiepolitik der nächsten zehn Jahre in sogenannten Nationalen Energie- und Klimaplänen der EU-Kommission bis Ende des Jahres vorzulegen. Diese Pläne müssen ehrgeizig und glaubwürdig sein sowie im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris stehen.

*

Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 20.06.2018
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang